Geblitzt: Chemnitz, S 244, zw. Kändler u. Chemnitz, i. H. BAB 4, FR Chemnitz- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Chemnitz wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dieser Geschwindigkeitsverstoß außerhalb kann zwar teuer werden, zugleich sind hier aber die Chancen für eine erfolgreiche Anfechtung der Messung sehr gut. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan FM 1. Dessen Fehleranfälligkeit ist dabei fast immer der Grund für die Verfahrenseinstellung.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 10 Meter bis 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und an den Messsensor zurückgesandt. Dieser verarbeitet die empfangenen Daten und kann so die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit ermitteln. Dies ist die Grundlage für eine Zeit- Weg- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Die Messstrecke ist hier aber außergewöhnlich lang, was auch eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale zur Folge hat. Natürlich werden damit auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass allein wegen diesem Serienfehler  etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Es treten auch Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das auf dem Foto abgebildete Auto gemessen wurde. Für eine verwertbare Messung muss der Messsensor unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist der Justierung aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder wird ein Ablaufen der Geräteeichung festgestellt, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): Andreas Junge

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