Geblitzt im Landkreis Mittelsachsen, B 101, Höhe Anschluss BAB 4, Fahrtrichtung Dresden, Ri. Nossen!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Mittelsachsen erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Dann haben Sie sehr gute Chancen die Messung erfolgreich anzufechten. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0 oder seinem baugleichen Nachfolger 8.0. Dieses derart fehleranfällig, dass seinetwegen überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Gerät besitzt einen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden, welche auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Aber diese scheinbar einfache und sichere Messmethode hat zahllose Tücken. Schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Daten verfälschen. Dies gilt auch für das Licht von LED-Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Auch treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Der Messbalken muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, ist die  Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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