Geblitzt in Elmenhorst, B 207, AB 100, km 4,0- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Schleswig- Holstein ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vorgeworfen? Zu ihrem Glück wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung hier mit einer Lichtschrankenmessung überwacht. Deren Unzuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit ist die beste Erfolgsgarantie im Einspruchsverfahren. 

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt mit Hilfe von Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit berechnen.

Aber nicht immer sind die Sensoren exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, aber kleinste Ungenauigkeiten führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Auch können schon geringste Lichtreflektionen die Messdaten verfälschen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat das Gerät Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann kann oft nicht sicher nachgewiesen, dass tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Fehlt ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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