Geblitzt in Hamburg, Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg macht Ihnen an dieser Kreuzung einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß zum Vorwurf? Bevor Sie die teilweise drastischen Strafen akzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgrund dafür ist die Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende  oder anfahrende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Messsensor zurück. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei jeder zweiten Messung ist aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen. Gleichfalls kann es zu Problemen bei der Zuordnung kommen. Denn die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera führt besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugfixierung. Dann ist es nicht sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Auch die Gültigkeit der Eichung ist nicht immer gegeben. Ist diese abgelaufen, darf die Messung nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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