Geblitzt in Högersdorf, A 21, km 46,00, in Rtg. Kiel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Segeberg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann drohen schon bei mehr als 20 km/h Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.

 Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird.

 Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Soweit muss es aber nicht kommen, sind hier doch die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0 die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen charakteristischer Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet. Drei von diesen registrieren die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge, speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen Sensoren ermöglichen eine Abstandsmessung, durch welche der Abstand des Sensorkopfes zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Hierdurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und somit auch die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch können bei dieser Messmethode schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen, eines fremden Fahrzeugs oder von Fahrbahnbegrenzungen sowie Bäumen den Messvorgang negativ beeinflussen.

Unerlässlich für eine korrekt Zuordnung ist eine einwandfreie Dokumentation des Messgeschehens. Oft fehlt aber das zu Beginn der Messung getätigte Testfoto. Ist dieses nicht vorhanden, wird die Messung verworfen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Besonders wichtig ist eine parallele Ausrichtung des Gerätes auf die Fahrbahn und eine genaue Ausrichtung des Scanwinkels. Ist dieser nur um ein Grad verschoben, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen, welche automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Messung und Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher bestehen besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsprobleme. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die Messung auch tatsächlich an dem abgebildeten Fahrzeug vorgenommen wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Seine Kanzlei sitzt in Berlin sowie Kiel und hat eine Zweigstelle in Cottbus. Eine eventuelle örtliche Entfernung zu Ihrem Wohnort ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Eine Kommunikation per Telefon oder mail ist ausreichend. Auch zum möglichen Gerichtstermin müssen Sie nicht persönlich erscheinen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





Foto(s): andreas junge

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