Geblitzt in Kiel, B 503, Höhe Flensburger Straße (km 0,4 Abschnitt 090)- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sollen die hier geltende Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kiel innerhalb von vier Wochen ein Bußgeldbescheid und dessen Strafen können schmerzhaft sein. 

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber zum Glück kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger diese Strafen  ersparen.

Denn geblitzt wird mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Die bei diesem Gerät zahlreich auftretenden und auch gerichtsbekannten Messfehler sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt dabei wie folgt zu Stande. Die Messstrecke beträgt 10 bis 75 Meter. In dieser Länge werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich dadurch, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Das hieraus gebildete dreidimensionale Bild wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. Aus dieser ergibt sich dann die Durchschnittsgeschwindigkeit.  Sobald ein Fahrzeug den voreingestellten Grenzwert überschreitet, fertigt das Gerät automatisch ein Foto des betreffenden Fahrzeugs an.

Aber gerade diese zeitliche Verzögerung zwischen Messung und Foto führt zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Nicht immer ist sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Länge der Messstrecke führt zur Auffächerung der Strahlen. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht eine Verfälschung der Rückstrahlsignale. Dies ist die Ursache, warum bei mindestens jeder zweiten Messung die behauptete Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmt. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Von größter Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Justierung zur vorhandenen Fahrbahnneigung und wird sehr häufig nur oberflächlich überprüft. Dabei führt schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Auch deswegen fordert der Hersteller eine Schulung der Messbbeamten an diesem Gerätetyp. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, wird die Messung als unzulässig verworfen.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung zum Zeitpunkt der Messung vorgeschrieben. Fehlt es an dieser, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Schon diese kleine und keineswegs abschliessende Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema