Geblitzt: BAB 4, km 174,739, Richtung Dresden, Jagdberg-Tunnel - wir helfen!

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1.) Eine Blitzer-Falle mit Besonderheiten

Blitzer gibt es auf Deutschlands Straßen bekanntermaßen zuhauf und die damit generierten Einnahmen werden bereits vor ihrer Entstehung im Finanz-Haushalt verplant. 

Wer aber in Thüringen auf der Autobahn A4 unterwegs ist und in Richtung Dresden fährt, kann schnell in eine besondere Mess-Falle tappen: 

Im etwa drei Kilometer langen Jagdberg-Tunnel werden nämlich sogenannte Schwarzlicht-Blitzer eingesetzt. Diese führen dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer gar nicht merken, geblitzt worden zu sein. 

Das böse Erwachen erfolgt dann erst durch Einwurf eines Anhörungsbogens in den eigenen Briefkasten. Viele unserer Mandanten sind aber aufgrund der „Unsichtbarkeit“ etwa zwei Minuten und vier Kilometer später mit ähnlichem Geschwindigkeitsüberschuss gleich nochmals im „Lobdeburg-Tunnel“ geblitzt worden. 

Entsprechend hohe Geldbußen, meist im Bereich von mehreren hundert Euro (!), sind dann oft – neben drohenden Punkten und eventuell gar Fahrverboten – die Folge. Doch es gibt Möglichkeiten, dies zu verhindern!


2.) Üblicher Inhalt der Anhörungsbögen der Zentralen Bußgeldstelle in Artern 

Regelmäßig führt die Thüringer Polizei in den Anhörungsbogen Folgendes aus:



"Ihnen wird als Führer vorgeworfen folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Feststellungsort: BAB 4 / Jagdberg, Richtung Dresden, KM 174,739 ... Überholspur

Feststellungstag: ..., ... Uhr   Fahrzeugart: ...    amtl. Kennzeichen: ...

... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ...

Zulässige Geschwindigkeit: ... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h. 

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5 StVG; ... BKat

Beweismittel: Foto, Piezomessung, Film-/Bildnummer ...

Zeuge(n): ..., ZBS Artern"



Diesen Tatvorwurf sollten Betroffene aber keinesfalls ungeprüft gegen sich gelten lassen, denn häufig ist er nicht zu bestätigen.


3.) Regelmäßig festzustellende Messfehler des Schwarzlicht-Blitzers

Die Blitz-Geräte lösen an der besagten Stelle stets dann aus, wenn das mit ihnen gekoppelte Messgerät vom Typ TraffiStar S 330 über Druckschleifen in der Fahrbahn und anschließende Berechnungen zu einer (angeblich) überhöhten Geschwindigkeit passierender Fahrzeuge gelangt. Dabei wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit elektronisch geregelt; meist ist sie auf 80 km/h beschränkt.

a) Am Gravierendsten erscheint, dass wir schon häufig belegen konnten, dass neben dem bereits vorgenommenen Toleranz-Abzug aus technischen Gründen nochmals ein weiterer Abzug von 3 km/h anzurechnen ist

Gerade in Grenzfällen (z.B. bei angeblich um 41 bis 43 km/h zu hohen Geschwindigkeiten, aber in Wiederholungsfällen auch schon bei Überschreitungen um 26 bis 28 km/h) konnten wir schon zahlreiche angedrohte Fahrverbote „kippen“

In weniger gravierenden Fällen mit Überschreitungswerten um 21 bis 23 km/h kann ein solcher zusätzlicher Abzug den Weg aus der Punkte-Zone ebnen und zu einer bloßen Geldbuße im unteren Bereich führen.

b) Ebenfalls außergewöhnlich und besonders anstößig erscheint es uns, dass die hier zuständige Bußgeldbehörde unter dem Deckmantel des Datenschutzes Verfahren aussitzt, um dann darauf hinzuweisen, dass viele Daten aus Messungen anderer Betroffener nicht mehr vollständig sind und demnach für eine wichtige Plausibilisierung der Verteidigung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.


c) Wiederholt fiel uns auf, dass erforderliche Nachweise nach dem Mess- und Eichgesetz nicht ausreichend vorliegen.


d) Ebenfalls sind nicht alle Bilder tauglich, um den Nachweis zu erbringen, dass gerade der Betroffene zur Tatzeit am Steuer saß.


Dies sind allerdings nur einige der Verteidigungsansätze, die gegen Messungen im Jagdberg-Tunnel genutzt werden können.


4.) Empfohlene Vorgehensweise

Auf keinen Fall sollten Tatvorwürfe einfach so hingenommen werden und erst recht erscheinen voreilige Zahlungen nach Erhalt von Bußgeldbescheiden nicht angebracht. 

Ein erfahrener anwaltlicher Verteidiger in Bußgeldsachen kann die amtliche Akte einholen und gezielt nach Fehlern durchforsten. 

Bei uns ist es vor allem in Fällen mit scharfen Rechtsfolgen üblich, dass wir zur Schaffung maximaler Chancen auf Kosten der Rechtschutzversicherung auch ein hoch-spezialisiertes Sachverständigenbüro „mit ins Boot nehmen“.


Dr. Sven Hufnagel
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist seit 2003 als Anwalt tätig und auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen spezialisiert. Mit Erfahrungen aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren überprüft er systematisch Messungen mit Verfahren wie dem oben beschriebenen. Ein erster Vor-Check erfolgt dabei kostenfrei! 

Seit 2015 wurde er bereits sieben Mal hintereinander in der „FOCUS-Anwaltsliste“ als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt. Zudem wird seine Kanzlei in den Jahren 2020 bis 2022 fortlaufend im „STERN-Magazin“ als eine der „Besten Kanzleien im Verkehrsrecht in Deutschland“ ausgewiesen.

Nähere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de und www.dr-hufnagel.de 


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