Geblitzt: Köln, A 4, km 087,400, zw. AS Merheim u. AS Berg. GL.- Refrath, FR O- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle Köln geht davon aus, dass Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 lm/h überschritten hätten? Dann lohnt es sich, gegen den Vorwurf vorzugehen. Spezialisierten Verteidigern gelingt es meist das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Funktionsweise des Geräts folgt einem einfachen Prinzip. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch werden Daten gewonnen, die Grundlage einer Weg- Zeit- Berechnung sind. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber die hier überlange Messstrecke verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale. Der entstehenden Strahlenkegel verzerrt die Rückstrahlsignale und führt damit auch zu einer Verfälschung der Messdaten. Dies geschieht so häufig und massiv, dass allein wegen dieses Serienfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Fast immer befindet sich zum Messzeitpunkt noch ein anderes Fahrzeug im Erfassungsbereich des Geräts. Sehr häufig treten dabei Probleme bei der Zuordnung auf, mit der Folge, dass nicht immer nachweisbar ist, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Sehr oft ist hier der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Autobahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Vom Hersteller vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals. Fehlt dafür ein zertifizierter Nachweis in der Akte, liegt ein Verwertungsverbot vor. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema