Geblitzt: Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Die möglichen Strafen können ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sein. Doch soweit muss es nicht kommen. Denn aufgestellt ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed FM 1. Dessen Schwächen bei der Messwertbildung sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung,. Deren Ergebnis ist die gefahrene Geschwindigkeit.

Allerdings führt die Länge der Messstrecke zu einer Impulsauffächerung und damit fehlerhaften Datenaufnahme. Deswegen werden bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt.  Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein. Werden mehrere Fahrzeuge von den Impulsen erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten  bei der Zuordnung. Dann ist es nicht möglich, sicher nachzuweisen, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt justiert. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Auch ist hier die Geräteeichung oft abgelaufen. Dann ist die Messung unverwertbar oder es wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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