Geblitzt worden? Bußgeldbescheid überprüfen lassen!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar einen Bußgeldbescheid erhalten? Im schlimmsten Falle wurden Punkte oder sogar ein Fahrverbot verhängt? Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße sind häufig Gegenstand von Bußgeldverfahren.

Manche Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Um überprüfen zu können, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, sollte innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt werden. Bevor der Inhalt der amtlichen Ermittlungsakte ausgewertet wurde, sollten auf keinen Fall Angaben gegenüber der jeweiligen Bußgeldbehörde gemacht werden.

Gängige Blitzer sind zum Beispiel:

Poliscan Speed

Multanova

TRAFFIPAX Traffistar

TRAFFIPAX Micro Speed

ESO ES 3.0

Wenn die Akte vorliegt, wird geprüft, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Hierbei werden zunächst das Messprotokoll sowie die Bilder in Augenschein genommen. Oft können bereits hier Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die auf eine nicht ordnungsgemäße Messung hinweisen. Des Weiteren muss natürlich geprüft werden, ob der Fahrer auf dem Bild überhaupt erkennbar ist oder gar eine andere Person das Fahrzeug geführt hat.

Des Weiteren ist denkbar, dass die Messung gutachterlich überprüft werden muss. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten übernimmt.

Selbst wenn der Geschwindigkeitsverstoß tatsächlich zutreffend sein sollte, gehen die Bußgeldbehörden oftmals rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Betroffene mit Vorsatz gehandelt habe, was z. B. mit einer Erhöhung des Bußgeldes einhergeht. Hier lässt sich unter Umständen eine Reduzierung des Bußgeldes erreichen, wenn tatsächlich lediglich Fahrlässigkeit gegeben ist.

Eine Sonderkonstellation ist gegeben, wenn der Betroffene auf seinen Führerschein angewiesen ist und die Verhängung eines Fahrverbotes droht. Würde es für den Betroffenen eine unzumutbare Härte bedeuten – die Rechtsprechung ist hier sehr restriktiv – kann ggf. von der Verhängung eines Fahrverbotes gegen eine Erhöhung des Bußgeldes abgesehen werden. Gerade hier ist Argumentation und eine anwaltlich abgestimmte Vorgehensweise gefragt.

Rechtsanwalt Daniel Dobberke berät und vertritt Sie bundesweit und steht für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.


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