Geeignete Branchen für die pauschaldotierte Unterstützungskasse

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1. Ausgangssituation

Nicht nur aufgrund der immer deutlicher sichtbar werdenden Probleme der Versicherungswirtschaft und aufkommenden Haftungsproblemen in der betrieblichen Altersversorgung zeigt sich die immer stärker werdende Tendenz "Weg von Durchführungswegen wie der Pensionskasse", die besonders stark im Fokus steht, hin zu versicherungsfreien Konzepten wie der Direktzusage oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Für viele Unternehmen sind es gerade die großen betriebswirtschaftlichen Nutzen wie Liquidität und Liquiditätsreserven einerseits und Mitarbeiterbindung und Fachkräftegewinnung andererseits, die sie veranlassen, sich mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse zu beschäftigen.
Die Gründe für die zunehmende Nachfrage haben wir in einem Rechtstipp bereits zusammengefasst: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html
Die Haftungsprobleme der Arbeitgeber haben wir ebenfalls in einem Rechtstipp bereits zusammengestellt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-arbeitgebers-in-der-betrieblichen-altersversorgung-und-minimierungsstrategien_185184.html

2. Geeignete Branchen und geeignete Unternehmen

Vor der Frage, welche Branche geeignet ist, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Unternehmen.
Hier haben wir die allgemeinen Voraussetzungen, wie Unternehmensgröße, Verständnis für die Zusammenhänge und Wirkweise, nicht nur Geschäftsführerversorgung, zum System passende Zielprämissen etc. in einem Rechtstipp ausführlich beschrieben: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geeignete-unternehmen-fuer-die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse_182120.html

Die Frage nach der geeigneten Branche lässt sich insbesondere an der Notwendigkeit der Themen Liquidität und Mitarbeiterbindung beantworten.
Die Coronakrise hat viele Unternehmen für das Thema Liquidität und Liquiditätsreserven sensibilisiert.
Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung sind Themen, die für viele Unternehmen seit einigen Jahren bereits eine große Herausforderung darstellen.

3. Branchen mit großem Bedürfnis nach Mitarbeiterbindung

Branchen wie Ingenieure, freie Berufe ganz allgemein, IT- Unternehmen und die gesamte EDV Branche sind beispielsweise Branchen, die kaum Liquiditätsprobleme haben, aber eine hohe Notwendigkeit der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung für Wachstum und Expansion.
Auch wenn in derartigen Branchen das Thema Liquidität von untergeordneter Bedeutung ist, sind vielfach Liquiditätsreserven wichtig, um schnell Übernahmen und Akquisitionen finanzieren zu können.
Auch Branchen wie der gesamte Gesundheitsbereich und die Pflegebranche oder Altenheime oder das gesamte Handwerk haben ein grosses Bedürfniss nach Vergütungsinstrumenten und betriebswirtschaftlichen Systemen, die zu Mitarbeiterbindung und Vorteilen bei der Mitarbeiterakquise führen.

4. Branchen mit einem höheren Bedarf an Liquidität

Industrieunternehmen, Speditionen, Baumaschienenverleih und verschiedene andere kapitalintensive Branchen haben einen erhöhten Kapitalbedarf, der gerne auch ausserhalb des Bankensystems gedeckt werden soll, um langfristigere Planbarkeit zu gewährleisten, verfügbare Sicherheiten zu schonen oder einfach nur Liquiditätsreserven zu schaffen.

5. Branchen mit Sondersituationen
Viele Branchen haben auch Sondersituationen. Beispielsweise die Pflegebranche und die Reinigungsbranche, die meist sowohl ein niedriges Vergütungsniveau als auch eine hohe Fluktuation aufweisen.
Modelle wie bAV zum Nulltarif für die Mitarbeiter oder die betriebswirtschaftliche Nutzung der gegebenen Fluktuation bei gleichzeitig maximaler Bindung erfordern hier effiziente Konzepte, wie sie die pauschaldotierte Unterstützungskasse auch darstellt.
Siehe hierzu meine Rechtstipps: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bav-zum-nulltarif_181938.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-in-unternehmen-mit-hoher-fluktuation_182526.html


5. Fazit

In jeder Branche sind andere Notwendigkeiten und Bedürfnisse gegeben.
Die Variabilität in der Ausgestaltung, arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert, Belohnung von Betriebszugehörigkeit, unterschiedliche Festlegung von Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss verlangen umfassende Beratung hinsichtlich der individuellen Ausgestaltung, der Flexibilität in der rechtlichen Umsetzung und der genauen Berechnung und Darstellung der sich ergebenden Auswirkungen für Ihr Unternehmen.

Gerne stehen wir für ein unverbindliches Gespräch im Vorfeld zur Verfügung und unterstützen Sie bei der arbeitsrechtlich und steuerlich sicheren und optimierten Ausgestaltung.


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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