Gerichtsverfahren in Bosnien und Herzegowina

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Im Verhandlungsverfahren werden gerichtlich alle Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen verhandelt wegen Familienverhältnissen, Immobilien, verschiedenen Verpflichtungen und materiellen Gegenständen. Die Verhandlung beginnt in Bosnien und Herzegowina vor dem Amtsgericht.

Die Verhandlung beginnt mit einer Klageerhebung. Eines der wesentlichen Elemente ist, dass der Kläger den Urteilsspruch vom Gericht anfordern muss. Nachdem das Gericht die Klage als begründet akzeptiert hat, wird diese der Gegenseite zugestellt. Insofern der Angeklagte keine Antwort auf die Klage zustellt, wird auf Vorschlag des Klägers eine Versäumnisverhandlung geführt und ein Urteil gesprochen. Insofern der Angeklagte die Klageschrift anerkennt, spricht das Gericht ein Anerkennungsurteil aus. Wenn der Angeklagte irgendeine Antwort zustellt, wird ein Termin für eine Vorverhandlung festgesetzt. Bei der Vorverhandlung sind der Kläger und der Angeklagte anwesend bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.

In Bosnien und Herzegowina stehen den Parteien verschiedene Beweismittel zur Verfügung: Einsicht in die Unterlagen, Zeugenaussagen, Untersuchungen d. h. der Richter und die Betroffenen gehen zum Ort des Geschehens, Meinungen von gerichtlichen Gutachtern und Anhörung vom Kläger und Angeklagten. Alle Beweise schlagen die Parteien selbst vor. In unserem Verhandlungsverfahren kann aber muss das Gericht weder Fragen stellen noch irgendeinen Beweis darlegen. Das heißt, dass bei der Verhandlung, nach der sich das Gerichturteil bildet, die primäre Wichtigkeit für die Festlegung der Fakten die Tätigkeiten der Parteien sind und nicht die des Gerichts. Sofern sich die Parteien auf einen bestimmten Beweis nicht berufen, kann die Entscheidung des Gerichtes weder darauf begründet werden noch kann das Gericht vorschlagen, dass diese dargelegt werden. Die Hauptverhandlung ist der wichtigste Teil des Verhandlungsverfahrens. In der Hauptverhandlung werden die Zeugen verhört, es findet ein Verhör statt, Einsicht in die Befunde der Gutachter und Einsicht in alle Unterlagen, während eine Sonderverhandlung, wenn notwendig, festgelegt wird, bei der eine Untersuchung am Ort des Geschehens stattfindet.

Wenn entschieden wurde, dass der Angeklagte einen bestimmten Geldbetrag an den Kläger zahlen muss, hat dieser eine Frist von 15 oder 30 Tage das Geld einzuzahlen. Insofern er das nicht tut, kann der Kläger mittels Gericht die Vollstreckung in einem Sondervollstreckungsverfahren fordern. Der Kläger hat ebenfalls eine Frist und kann die Vollstreckung nicht mehr nach dem Vergehen eines Jahres ab Zustellung des rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils durchführen.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

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