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Gericht bestätigt Amtsausübungsverbot

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Mit einem Beschluss vom 31.07.2012, Aktenzeichen: VG 5 L 130.12, hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, dass der berechtigte Verdacht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat, ausreicht, um ihm gegenüber ein Amtsausübungsverbot zu verhängen.

Im vorliegenden Fall war der Antragsteller seit 1998 im öffentlichen Dienst des Landes Berlin tätig. Im September 2011 wurden zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller Dienst versah, von einem Computer der Zentrale aus Schadprogramme im Netzwerk der Dienststelle installiert. Daraufhin wurden der Arbeitsplatz und die Wohnung des Antragstellers durchsucht, wobei sich der gegen ihn erhobene Verdacht bestätigte. Auf der Festplatte eines Computers in seiner Wohnung fanden sich umfangreiche Unterlagen aus verschiedenen Personalvorgängen anderer Bediensteter, persönliche Daten der Dienststellenleitung und andere interne Daten.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Antragstellers gegen das daraufhin verhängte Amtsausübungsverbot zurück. Nach Ansicht des Gerichts sei die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch ihn zumindest im Augenblick nicht vertretbar, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebs, aber auch der Belange Dritter drohe. Die Maßnahme sei geboten, um weitere Aktivitäten dieser Art einstweilen zu unterbinden. Zudem habe der Antragsteller ansonsten bei einer Wiederaufnahme des Dienstes die Gelegenheit, die für eine Durchführung des Disziplinarverfahrens gebotenen Ermittlungen zu beeinträchtigen.


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