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Gericht kippt Kölner Glasverbot

  • 1 Minute Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]In der Kölner Innenstadt dürfen Jecken wieder Gläser und Flaschen mitnehmen. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat die sofortige Vollziehung des Kölner Glasverbots aufgehoben.

Die Richter stellten klar: Das Mitführen und Benutzen von Gläsern alleine stellt für sich noch keine Gefahr dar, die ein solches Verbot rechtfertigen würde. Außerdem wäre davon eine Vielzahl von Personen betroffen, die sich ordnungsgemäß verhalten.

(Beschluss v. 03.02.2010, Az.: 20 L 88/10)

AKTUALISIERUNG: Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben und das Glasverbot bestätigt (Beschluss v. 10.02.2010, Az.: 5 B 119/10; 5 B 147/10, 148/10, 150/10).

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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