Geschwindigkeits- und Abstandsmessung durch Nachfahren

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Die meisten Geschwindigkeitsmessungen erfolgen heute durch geeichte Messgeräte, welche stationär oder mobil eingesetzt werden können. Typische Vertreter sind hier das XV3 von Leivtec, die Laserpistole FG 21 P der Herstellerfirma Riegl oder ein Provida-Fahrzeug. Bei Letzterem nehmen Polizeibeamte vermutete Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße aus dem eigenen fahrenden Fahrzeug auf.

Hierbei handelt es sich um standardisierte Verfahren, somit Messverfahren welche stets nach dem gleichen, vorab feststehenden, technischen Muster ablaufen sollten. Die entsprechenden Messverfahren sind gerichtlich, solange keine Fehler auftreten, vergleichsweise sicher.

Nachfahren stellt kein standardisiertes Verfahren dar

Eine weitere Methode zur Geschwindigkeitsmessung ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nach-/Vorausfahren. Hier folgt im Regelfall ein Polizeifahrzeug dem zu messenden Fahrzeug, in seltenen Fällen kann auch eine Messung durch Vorausfahren erfolgen. Hierbei handelt es sich nicht um ein sogenanntes standardisiertes Verfahren. Die Behörde und das Gericht müssen sich somit von jeder Messung überzeugen.

Zu erfüllende Messkriterien

Im Hinblick auf den Nachweis eines Verstoßes spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Maßgeblich ist primär die Länge der Mindestmessstrecke, welche mit der gefahrenen Geschwindigkeit steigt. Auch der Abstand des Polizeifahrzeugs zum gemessenen Fahrzeug spielt eine Rolle. Dieser sollte möglichst gering sein und während der gesamten Messung gleichbleiben. Weiterhin ist die Art des zur Messung verwendeten Tachos maßgeblich. Besonders problematisch sind, aufgrund schlechter Sicht, Nachtmessungen oder Messungen im Bereich von Kurven.

Bei all diesen Kriterien handelt es sich um Anhaltspunkte, welche durch die Rechtsprechung entwickelt wurden. Abweichungen von Gericht zu Gericht liegen vor. Auch eine kurze Messstrecke macht die Messung nicht zwangsläufig unverwertbar.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Die häufig gestellte abschließende Frage lautet „Lohnt sich da ein Widerspruch überhaupt?“

Diese Frage ist ohne Einsicht in die Ermittlungsakte selten sicher zu beantworten.

Zumindest die Prüfung der Erfolgschancen durch einen erfahrenen Verteidiger ist stets sinnvoll. Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren werden erfahrungsgemäß ganz überwiegend bei erheblichen Verstößen durchgeführt. Es drohen Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote von bis zu 3 Monaten und bei Wiederholungstätern der Fahrerlaubnisentzug. Gleichzeitig ist die Anzahl von Verfahrenseinstellungen nach der geschickten Einlassung durch einen Verteidiger hoch. Wenn eine Ahndung nicht gänzlich zu verhindern ist, kann der Vorwurf häufig, beispielsweise durch weitere Toleranzabzüge, abgeschwächt werden

Sollte ein entsprechendes Verfahren gegen Sie eingeleitet werden, rate ich daher zur zeitnahen Beauftragung eines im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätigen Verteidigers. Auf diese Weise kann oft schlimmeres verhindert werden. Beim Vorliegen einer Verkehrsrechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt werden die Kosten der Beauftragung, sowie die Kosten der Verwaltungsbehörde, in der Regel übernommen.

Gerne vertritt Sie unsere Kanzlei speziell in Norddeutschland. Jedoch stehen wir Ihnen auch für bundesweite Mandate zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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