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Gesetzesänderungen im Juli 2021: Mindestlohnerhöhung, Impfnachweis und mehr

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Gesetzesänderungen im Juli 2021: Mindestlohnerhöhung, Impfnachweis und mehr
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Bundes-Notbremse und „Homeoffice-Pflicht“ ausgelaufen

Mit dem Juni ist die Geltung der Regeln der sogenannten Bundes-Notbremse ausgelaufen. Damit gemeint sind die seit 24. April 2021 bei bestimmten Inzidenzwerten bundesweit geltenden Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Diese ermöglichten unter anderem Ausgangsbeschränkungen.

Auch die als Homeoffice-Pflicht bezeichneten Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur stärkeren Nutzung des Homeoffice sind mit Julibeginn nicht mehr anzuwenden. Arbeitgeber müssen allerdings weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beachten. Durch Hygienepläne und mindestens zweimal pro Woche anzubietende Tests müssen sie für den Schutz ihrer Mitarbeiter vor Infektionen vor Ort sorgen. Zudem müssen Arbeitgeber alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen sie Mitarbeitern mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt vorerst bis zum 10. September 2021.

Bereits im Juni wurde der Unfallversicherungsschutz bei mobiler Arbeit und damit auch im Homeoffice erweitert. Danach sind auch dort wie im Betrieb Unfälle von Beschäftigten versichert, wenn diese beim Holen eines Getränks oder Essen oder beim Gang zur Toilette passieren. Versichert sind zudem Unfälle beim Bringen und Holen im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder in bzw. aus einer externen Betreuung.

Sonderregeln für Beschäftigtenvertretungen beendet

Ab Juli geendet hat auch die coronabedingte Ausnahmeregelung, die Sitzungen und Beschlüsse mittels Video- oder Telefonkonferenz erleichterte für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Heimarbeitsausschüssen.

Geänderte Regeln für Covid-Testzentren

Testzentren sind infolge gesunkener Infektionszahlen weniger relevant. Infolgedessen gelten für sie ab Juli entscheidende Änderungen wie etwa eine geringere Vergütung. Rechtsanwalt Philipp Bernsdorf stellt diese und weitere übersichtlich in seinem Rechtstipp „Wichtige Änderungen ab dem 1. Juli 2021 für Corona-Testcenter-Betreiber“ dar.

Neuer EU-weiter Impfnachweis verfügbar

Vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet: Den Nachweis ermöglicht digital als auch auf Papier der ab Juli EU-weit geltende Covid-Pass. Für Inhaber sollen damit viele Beschränkungen wie
insbesondere beim Reisen entfallen. EU-Staaten können in begründeten Fällen und in Abstimmung mit der EU-Kommission jedoch Beschränkungen erlassen, wie etwa bei der Verbreitung von Virusvarianten.

Das in Deutschland als „CovPass“ bezeichnete digitale Impfzertifikat ist bereits seit einigen Wochen über Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser und Impfzentren erhältlich. Ausstellende Apotheken nennt die Seite www.mein-apothekenmanager.de. Der Nachweis kann mit der CovPass-App und der Corona-Warn-App erfolgen. Er ist bei einer vollständigen Impfung gegen den Covid-19-Erreger zudem weiterhin mit dem gelben Impfpass möglich.

Reisewarnung nur noch bei Inzidenz von 200 statt 50

Eine Warnung von Reisen in Länder erfolgt nur noch bei einem Inzidenzwert für Neuinfektionen von 200 statt bisher 50. Sie gilt unabhängig davon für Länder und Regionen, die das Robert-Koch-Institut als Virusvarianten-Gebiete einstuft.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen sind gestiegen. Statt alle zwei Jahre zum Juli erfolgt deren Anpassung künftig zudem jährlich. Die nächste Erhöhung ist damit bereits ab 1. Juli 2022 zu erwarten.

Der Betrag für das unpfändbare Nettoeinkommen eines Schuldners ohne Unterhaltspflichten wurde von 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro erhöht. Für unterhaltspflichtige Schuldner erhöht sich die Freigrenze für die erste Unterhaltspflicht um 471,44 Euro statt bisher 443,57 Euro und ab der zweiten Unterhaltspflicht um weitere 262,65 Euro statt bisher 247,12 Euro.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt um zehn Cent

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde steigt im Juli auf 9,60 Euro. Die nächsten Erhöhungen stehen bereits ebenfalls fest, nämlich auf 9,82 Euro ab 2022 und auf 10,45 Euro ab Juli 2022.

Mehr Rente in den neuen Bundesländern

Aufgrund einer Anpassung des Rentenwerts (Ost) von 33,23 Euro auf 33,47 Euro steigen die Renten in den neuen Bundesländern um 0,72 Prozent. Der Rentenwert (West) bleibt dagegen aufgrund der in den alten Bundesländern ausbleibenden Rentenanpassung unverändert bei 34,19 Euro.

Auch die Freibeträge für die Einkommensanrechnung von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten wurden infolgedessen in den neuen Bundesländern angepasst auf nun 883,61 Euro sowie 187,43 Euro je Kind.

Internetbekanntmachung von Insolvenzverfahren eingeschränkt

Für die Bekanntmachung von Insolvenzen im Internet gelten neue Regeln. Danach ist nur noch der Abruf von Daten zu Insolvenzverfahren einzuschränken, in denen der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Die Einschränkung bestimmter ihre Identifikation ermöglichender Daten muss spätestens zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung erfolgen. Für andere Insolvenzschuldner entfällt dagegen die bisherige Beschränkung. Diese gilt auch weiterhin nicht für alle vor dem 26. Juni 2018 eröffneten beziehungsweise mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren. Dasselbe gilt, wenn deren Beantragung entsprechend anderweitige Erledigung gefunden hat.

Insolvenzbekanntmachungen sind bereits seit dem Jahr 2002 möglich. Offiziell erfolgen sie insbesondere auf der vom nordrhein-westfälischen Justizministerium betriebenen Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Online-Glücksspiel unter Auflagen erlaubt

Der ab Juli geltende Glücksspielstaatsvertrag erlaubt das Anbieten von Online-Glücksspielen in Form virtueller Automatenspiele und Online-Poker. Anbieter müssen jedoch zahlreiche Auflagen erfüllen. Rechtsanwalt Dr. Hermann Kresse stellt diese und weitere Neuerungen beim Online-Glücksspiel in seinem Rechtstipp „Glücksspielstaatsvertrag in Kraft ab 1. Juli 2021“ ausführlich vor.

Bundesweit geltendes Gerichtsdolmetschergesetz

Ab Juli gilt für alle im Justizbereich tätigen Dolmetscher bundesweit das Gerichtsdolmetschergesetz. Bisher bestimmten die Bundesländer die Anforderungen für die Vereidigung von Gerichtsdolmetschern jeweils unterschiedlich. Das neue Gesetz soll nun einheitliche Standards dafür festlegen.

Gerichtsdolmetscher müssen danach insbesondere ein Dolmetscherstudium oder eine staatliche Prüfung nachweisen. Für noch nicht ausreichend nach dem Gerichtsdolmetschergesetz qualifizierte Dolmetscher sieht es eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, in der sie noch tätig sein dürfen.

Änderungen der Strafprozessordnung

An einigen Stellen hat sich in der Strafprozessordnung mit Julibeginn Entscheidendes geändert. Von der Revisionsbegründungsfrist von einem Monat ab Zustellung des Urteils sind nun Abweichungen vorgesehen. Nach § 345 StPO verlängert sie sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. In diesen Fällen beginnt die Frist mit der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem das Urteil zu den Akten gebracht worden ist und ansonsten mit der Zustellung des Urteils.

Die Eingriffsbefugnisse wurden erweitert. Ausdrücklich in der Strafprozessordnung geregelt ist nun die automatische Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken in § 163g StPO. Nach § 99 StPO kann nun auch von Personen oder Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Postsendungen verlangt werden, die an einen Beschuldigten gerichtet sind, von ihm herrühren oder für ihn bestimmt sind.

Die Nachtzeit wird nun von § 104 StPO als Zeitraum von 21 bis 6 Uhr definiert. In § 373b StPO wird zudem der Begriff Verletzter definiert. Verletzte ist danach, wer durch die Tat, ihre Begehung unterstellt oder rechtskräftig festgestellt, in ihren Rechtsgütern unmittelbar beeinträchtigt worden sind oder unmittelbar einen Schaden erlitten haben.

Durch § 95a StPO kann die Benachrichtigung Beschuldigter über richterliche Beschlagnahmen bei nicht beschuldigten Personen richterlich eingeschränkt eingeschränkt werden. Das erleichtert insbesondere auch den heimlichen Zugriff auf Daten. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung handelt und die Verfolgung auf andere Weise erschwert oder aussichtslos wäre.

Geändert haben sich auch die Belehrungsvorschriften und Vernehmungsvorschriften gegenüber Beschuldigten. Die Belehrung über die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Pflichtverteidigers umfasst nun einen Hinweis auf mögliche Kosten. Beschuldigte können nun zudem aufgrund eines neu am Ende von § 136 StPO eingefügten Verweises auf § 58b StPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernommen werden.

Insolvenzsicherung von Pauschalreisen

An die plötzliche Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook im Jahr 2019 dürften sich nicht nur davon betroffene Kunden noch erinnern. Aufgrund unzureichender Mittel zur Insolvenzsicherung entschädigte die Bundesrepublik sie finanziell. Schuld daran war auch eine unzureichend umgesetzte EU-Reiserechtrichtlinie. Die danach bekanntlich unzureichende Versicherungssumme von 110 Millionen Euro wurde in Deutschland nicht erhöht. Diese Erfahrung hat eine nun geltende Neuregelung bewirkt.

Die mögliche Begrenzung der Versicherungssumme auf 110 Millionen Euro für Kundengeldabsicherer entfällt. Die Insolvenzsicherung erfolgt für größere Reiseanbieter nun über einen Reisesicherungsfonds. Dessen Mittel müssen mindestens 15 Prozent des Gesamtmarktes abdecken. Maßgeblich dafür sind zudem die Umsätze des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines mittleren Reiseanbieters, wenn diese darüber liegen. Reiseanbieter müssen entsprechend zum Aufbau des Fonds beitragen. Bis das Zielkapital von 750 Millionen Euro im November 2027
erreicht ist, sichert der Staat unzureichende Fondsmittel im Insolvenzfall ab.

Mehrere Einwegplastikprodukte verboten

Einweggeschirr und -besteck, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sowie Wegwerf-Essbehälter, Fast-Food-Verpackungen und To-Go-Getränkebecher aus Styropor dürfen ab 3. Juli 2021 in der EU nicht mehr neu verkauft werden. Nur vorhandene Ware darf der Handel noch abverkaufen.

Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen sowie Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist. Weitere Plastik-Wegwerfprodukte wie etwa Wegwerfgetränkebecher müssen einen Hinweis tragen, der vor plastikbedingten Umweltschäden warnt. Hersteller dürfen keine Produkte ohne Kennzeichnung mehr in den Verkehr bringen.

Warenkauf in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Einkäufe in Nicht-EU-Ländern wie China, Großbritannien oder den USA insbesondere im Internet werden bei der Einfuhr der bestellten Ware in die EU teurer. Die bisherige Freigrenze bis zu einem Warenwert von 22 Euro entfällt. Stattdessen wird bei der Einfuhr in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Rechnungsbetrag fällig. Abgaben von unter einem Euro werden jedoch nicht erhoben.

Hinzukommen kann eine Servicepauschale für die Zollanmeldung und Zahlung der Abgaben durch die Post oder den verwendeten Kurierdienst. Die Deutsche Post verlangt beispielsweise sechs Euro. Sendungen bis 150 Euro bleiben zollfrei.

Steuerlücken bei der Grunderwerbsteuer geschlossen

Ein Steuerschlupfloch bei der Grunderwerbsteuer mittels sogenannter ShareDeals soll die Grunderwerbsteuerreform ab Juli schließen. Dabei wurden zur Grunderwerbsteuervermeidung Gesellschaftsanteile (Shares) an einer Immobilie statt der Immobilie übertragen.

Die Grunderwerbsteuer fiel bei Übertragung von Anteilen an andere Personen oder deren Vereinigung in einer Hand nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Mitentscheidend war, dass dabei ein Anteilserwerb von mindestens 95 Prozent erfolgte. Diese Erwerbsschwelle liegt nun bereits bei 90 Prozent.

Auch der Zeitraum, in dem steuerrelevante Übertragungen stattfinden, spielt eine Rolle. Diese wird nun von bisher fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Im Falle eines gestreckten KG-Share-Deals sind es sogar 15 Jahre.

Erfasst von den Regeln für die Entstehung von Grunderwerbsteuer sind nun neben Personengesellschaften grundsätzlich auch Kapitalgesellschaften. Für börsennotierte Unternehmen gelten jedoch weiterhin Ausnahmen. Da bei diesen üblicherweise häufiger Anteilsübertragungen erfolgen, ist eine darausfolgende Besteuerung problematisch.

Gesetz für mehr Schnelllademöglichkeiten

Das Schnellladegesetz soll den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge beschleunigen. Bis zum Jahr 2023 sollen bundesweit 1000 neue Schnellladestellen mit über 150 Kilowatt Ladeleistung entstehen. Dafür sind rund zwei Milliarden Euro vorgesehen. Das Ausschreibungsverfahren dafür soll laut Bundesverkehrsministerium in diesem Sommer beginnen.

Bundesamt für Justiz verstärkt zuständig bei Hasskriminalität im Internet

Seit 28. Juni 2021 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) Aufsichts- und Anordnungsbefugnisse mit Blick auf das Netzdurchsetzungsgesetz erhalten. Dieses verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zum Handeln bei Hasskriminalität auf ihren Plattformen. Durch die erweiterten Befugnisse ist das Bundesamt nicht mehr nur für die Verfolgung zuständig, sondern kann unabhängig von der Meldung von Verstößen vorgehen. Neue Aufgabe des Bundesamtes für Justiz ist zudem die Anerkennung von Schlichtungsstellen, über die Betreiber Streitigkeiten beilegen können.

DHL-Boten müssen weniger klingeln

Keine Gesetzesänderung, aber eine dennoch wichtige Änderung erwartet viele DHL-Kunden. Haben sie einen Ablagevertrag mit DHL geschlossen, müssen Paketboten nun nicht mehr bei ihnen klingeln. Sie können Pakete stattdessen einfach am vereinbarten Ort ablegen. Empfänger werden jedoch weiterhin über die Lieferung digital oder per Zettel im Briefkasten informiert. Aufgrund des Ablagevertrags nehmen sie jedoch mehr Haftungsrisiken in Kauf, wenn das Paket beispielsweise entwendet wird oder etwa Wetterschäden trotz Ablage am vereinbarten Ort erleidet.

Höhere private Krankenversicherungsbeiträge im Standardtarif

Im Standardtarif privat Krankenversicherte erwartet im Juli eine Erhöhung des Durchschnittsbeitrags um 23 Prozent. Der Standardtarif ist ein besonders preiswerter Tarif, dessen Leistungen sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Er soll dadurch jedoch die Krankenversicherung finanziell schwächerer Personen ermöglichen.

Private Krankenversicherer müssen den Standardtarif bestimmten Kunden anbieten. Dazu zählt beispielsweise, wer vor dem Jahr 2009 zu einer privaten Kranken­versicherung gewechselt ist und seit mindestens zehn Jahren privat kranken­versichert ist. Aktuell sollen rund 47.500 Personen im Standardtarif versichert sein.

Anschlusspflicht für Arztpraxen für elektronische Patientenakte

Alle Arztpraxen müssen im Juli an die digitale Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) angeschlossen sein. Das soll der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge weitgehend der Fall sein. Die Anbindung ist ein wichtiger Schritt zur elektronischen Patientenakte (ePA). Denn über die TI-Schnittstelle wird diese mit Patientendaten befüllt.

Schleswig-Holstein erlaubt weiterhin handbediente Funkgeräte bei der Fahrt

Da es noch keine Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte gibt, hat Schleswig-Holstein seine Ausnahmeregelung für die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bis zum Jahresende verlängert. Diese wäre sonst ab Juli ausgelaufen. Zahlreiche Personen benötigen beruflich Funkgeräte während der Fahrt wie etwa Bus- und Taxifahrer oder Fahrschullehrer.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com/Alexander Kirch

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