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Gesetzesänderungen im März 2019: Plattformen haften für Umsatzsteuer, höhere Mütterrente und mehr

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im März 2019: Plattformen haften für Umsatzsteuer, höhere Mütterrente und mehr
  • Online-Plattformen wie Amazon haften für Händler, die keine Umsatzsteuer entrichten.
  • Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen um 45 Cent bzw. 25 Cent pro Stunde.
  • Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder erhalten Mütter bzw. Väter rückwirkend zum Jahresbeginn mehr Rente.
  • Bereits vor August 2018 tätige Wohnimmobilienverwalter benötigen ab März eine Erlaubnis.
  • Groß-Lkw dürfen mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden.
  • Landwirte, die ihren Hof behalten und in Rente gehen, sollten die Rente bis Ende März beantragen.
  • Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erfolgt 2019 voraussichtlich zum vorletzten Mal.

Online-Plattformen haften für Umsatzsteuerausfälle

Ab März wird es ernst für Amazon und andere Online-Plattformen. Die Betreiber haften selbst, wenn Warenhändler aus Ländern, die nicht dem EWR angehören, ihre Umsatzsteuerpflichten verletzen. Finanzämter können nicht entrichtete Umsatzsteuer dann direkt von den Plattformbetreibern verlangen. Um das zu verhindern, muss der Betreiber eine Bescheinigung des Händlers vorlegen.

Allerdings haften Betreiber trotz vorliegender Bescheinigung, wenn sie die Umsatzsteuerverletzungen eines Händlers kannten. Aufgrund dessen werden sie vermehrt unehrliche Händler von ihren Plattformen ausschließen.

Ab Oktober 2019 gelten die Pflichten auch für Händler aus den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Ziel ist die Verringerung des Umsatzsteuerbetrugs in jährlicher dreistelliger Millionenhöhe.

Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen

Im Baugewerbe steigt der gesetzliche Mindestlohn ab März für einfache Arbeiten von 11,75 Euro auf 12,20 Euro pro Stunde. Für Arbeiten, die eine spezielle Ausbildung oder Berufsausbildung erfordern, sind es statt 14,95 ab März 15,20 Euro in den alten Bundesländern. In Berlin sind es statt 14,80 Euro dann 15,05 Euro.

Arbeiten Mitarbeiter auswärts an einem anderen Ort, an dem ein höherer Mindestlohn gilt, ist solange dieser zu zahlen. Gilt an der anderen Arbeitsstelle ein niedrigerer Mindestlohn, ist dennoch der höhere Mindestlohn am Einstellungsort zu zahlen.

Höhere Mütterrente rückwirkend zum Jahresbeginn

Eltern erhalten für die Erziehung jedes vor 1992 geborenen Kindes einen halben Rentenpunkt mehr. Die Rentenpunkte werden jedoch nur einem Elternteil angerechnet. Das ist meist die Mutter, kann aber auch der Vater sein. Entscheidend ist, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind.

Konkret bedeutet die Erhöhung in den neuen Bundesländern pro Kind 15,35 Euro mehr im Monat. In den alten Bundesländern sind es 16,02 Euro mehr. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden damit insgesamt 2,5 Rentenpunkte angerechnet. Für ab 1992 geborene Kinder sind es bereits 3 Rentenpunkte.

Die höhere Rente wird ab März rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 automatisch ausgezahlt. Wer entsprechend Kinder adoptiert hat oder als Pflegekinder betreut hat, muss die neue Mütterrente erst beantragen. Wer seine Rente dagegen erst in diesem Jahr beantragt hat, erhält bereits die höhere Rente seit Jahresanfang.

Übergangsfrist für Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter endet

WEG-Verwalter und Mietverwalter benötigen seit August 2018 eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Wer bereits vorher tätig war, muss die Erlaubnis bis 1. März 2019 beantragen. Dann endet die Übergangsfrist.

Intelligente Fahrtenschreiber für Lkw mit Überlänge erlaubt

In Lkw mit Überlänge dürfen ab 2. März neben digitalen Fahrtenschreibern auch intelligente Fahrtenschreiber verwendet werden. Bei diesen sind Manipulationen einfacher zu erkennen. Außerdem können Behörden die intelligenten Fahrtenschreiber während der Fahrt auslesen. Die als Gigaliner bezeichneten Lang-Lkw dürfen bis zu 25,25 Meter lang sein. Das zulässige Gesamtgewicht ist in Deutschland auf 44 Tonnen beschränkt.

Internationaler Frauentag ist neuer Feiertag in Berlin

Der Internationale Frauentag am 8. März ist neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin. Er fällt 2019 auf einen Freitag und beschert in Berlin Beschäftigten damit zugleich ein verlängertes Wochenende.

Harter oder weicher Brexit?

Am 29. März 2019 verlässt Großbritannien voraussichtlich die Europäische Union. Und das nach aktuellem Stand mit einem harten Brexit. Großbritannien wird damit von einem Tag auf den nächsten vom EU-Land zum Drittland, in dem kein EU-Recht mehr gilt. Das hätte extreme Folgen für nahezu jeden Lebensbereich. Aktuell wird eine Verlängerung des Austrittszeitraums diskutiert.

Ohne Hofabgabe Rentenantrag bis Ende März 2019 stellen

Landwirte mussten bisher ihren Hof abgeben, bevor sie ihren Rentenanspruch geltend machen konnten. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht im August 2018 für rechtswidrig. Der Gesetzgeber schaffte die Hofabgabeklausel daraufhin rückwirkend zum 9. August 2018 ab.

Landwirte, die deshalb rückwirkend Rente erhalten wollen, müssen ihre Rente bis 31. März 2019 beantragen. Voraussetzung ist, dass sie die Rentenvoraussetzungen zum 1. Januar 2019 erfüllt haben.

Zur Sommerzeit Uhren wieder eine Stunde vorstellen

Mit der Zeitumstellung soll frühestens im Jahr 2020 Schluss sein. Deshalb müssen viele auch 2019 noch an der Uhr drehen – und zwar am 31. März um eine Stunde weiter. Mehr als 80 Prozent der Teilnehmer an einer Onlinebefragung der EU-Kommission haben im August 2018 für die Abschaffung der Zeitumstellung und die dauerhafte Beibehaltung der Sommerzeit gestimmt.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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