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Rentenantrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Rentenantrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Rente wird grundsätzlich nur auf Antrag ausgezahlt.
  • Für alle Rentenanträge werden unter anderem der Personalausweis, die Rentenversicherungsnummer, die Anschrift der derzeitigen Krankenkasse, die Versichertennummer sowie die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC zur Vorlage benötigt.
  • Es gibt Anträge für die Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente, Erziehungsrente und für die Waisenrente.
  • Der Rentenantrag kann bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung persönlich gestellt werden. Er kann auch persönlich online ausgefüllt werden.
  • Handelt es sich um Renten aus eigener Versicherung – das heißt, um Erwerbsminderungs-, Alters- und Erziehungsrenten –, muss die Antragsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
  • Bei der Hinterbliebenenrente, das heißt, bei der Waisen-, Witwen- und Witwerrente, beträgt die Frist für die Antragstellung vom Todestag an zwölf Kalendermonate.

Was ist unter einem Rentenantrag zu verstehen?

Mittels eines Rentenantrags wird das Rentenverfahren eingeleitet. Nur mit einem Antrag werden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse ausgezahlt.

Der Rentenantrag kann bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung persönlich gestellt werden. Des Weiteren besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen, auszudrucken und ihn auf dem Postweg an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden. Zuvor muss das Dokument vom Antragsteller unterschrieben werden.

Außerdem kann ein gesetzlicher Vertreter den Rentenantrag stellen. Hierfür ist die Betreuungsurkunde oder eine schriftliche Vollmacht notwendig, die Auskunft gibt, wofür und für welchen Zeitraum diese gelten soll.

Welche Unterlagen sind für alle Rentenanträge notwendig?

Personen, die einen Rentenantrag stellen, müssen bei ihrer zuständigen gesetzlichen Rentenversicherung eine Reihe von Unterlagen einreichen. Dazu zählt unter anderem:

  • die Rentenversicherungsnummer
  • der Personalausweis, der Reisepass, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch in Form einer bestätigten Kopie
  • die Steueridentifikationsnummer
  • die internationale Kontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC
  • die Anschrift der derzeitigen Krankenkasse und die Versichertennummer
  • bei vorhandenen Kindern deren Geburtsurkunden in Form einer bestätigten Kopie
  • Nachweise über Berufsausbildungen

Welche Angaben müssen grundsätzlich gemacht werden?

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss darüber hinaus einige Angaben machen, wie zum Beispiel:

  • wie sie bzw. er kranken- und pflegeversichert ist
  • welche Rente sie bzw. er beantragen möchte
  • ob die Versicherungszeiten vollständig sind

Was gilt bei der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente?

Die Altersrente – auch unter dem Begriff Rente wegen Alters bekannt – ist eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Rentenantrag sollte circa drei Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden. Neben den allgemeinen Unterlagen sind noch weitere Nachweise zu erbringen, wie zum Beispiel:

  • der Schwerbehindertenausweis bei einer vorliegenden Schwerbehinderung
  • der Altersteilzeitvertrag im Falle von Altersteilzeit
  • bei Arbeitslosigkeit der letzte Bescheid der Bundesagentur für Arbeit oder eine Angabe über die Zeiträume der Arbeitslosigkeit
  • im Falle der Aufnahme einer Tätigkeit neben der Rente die Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes

Die Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn die betroffene Person nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig ist, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Die Erwerbsminderungsrente soll das Einkommen des Beschäftigten im vorzeitigen Ruhestand ersetzen.

Folgende Dokumente sollten bei der Antragstellung eingereicht werden:

  • Unterlagen zu ärztlichen Untersuchungen, insbesondere Atteste
  • eine Liste über die entsprechenden Gesundheitsstörungen
  • die Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu den bisherigen Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalten
  • eine Auflistung der beruflichen Tätigkeiten

Wichtiges zur Erziehungsrente

Geht es um den Antrag für die Erziehungsrente, wird hierfür der Nachweis über die Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft benötigt.

Was ist bei der Witwen- und Witwerrente zu beachten?

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen sind bei der Antragstellung für die Witwen- und Witwerrente folgende Dokumente nötig:

  • die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
  • die Heiratsurkunde
  • Angaben zu den Einkünften des Antragstellers
  • die letzte Mitteilung bezüglich der Rentenanpassung der bzw. des Verstorbenen

Wissenswertes rund um die Waisenrente

Eine Halb- oder Vollwaise, die noch nicht volljährig ist, kann den Antrag auf Waisenrente selbst stellen, wenn sie das 15. Lebensjahr beendet hat und ihre gesetzlichen Vertreter keine Einwände haben. Es werden für den Bezug von Waisenrente – neben den allgemeinen Unterlagen – unter anderem folgende Dokumente benötigt:

  • die Geburtsurkunde der Waise
  • die Sterbeurkunde der verstorbenen Eltern bzw. des verstorbenen Elternteils
  • einen Ausweis über die Berufsausbildung bzw. eine Bescheinigung über einen Freiwilligendienst, wenn die Waise bereits volljährig ist
  • eine eigene Versicherungsnummer der Waise – falls vorhanden

Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?

Die entsprechenden Fristen eines Rentenantrags fallen je nach Rentenart unterschiedlich aus. Es ist grundsätzlich zwischen der Hinterbliebenenrente und der Rente aus eigener Versicherung zu unterscheiden. Bei den Fristen zählen Monate stets als volle Kalendermonate.

Rente aus eigener Versicherung

Geht es um Renten aus eigener Versicherung – das bedeutet, Erwerbsminderungs-, Alters- und Erziehungsrenten –, muss die Antragsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Wird der Rentenantrag später gestellt, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Hinterbliebenenrente

Handelt es sich um die Hinterbliebenenrente, das heißt, um die Waisen-, Witwen- und Witwerrente, beträgt die Frist für die Antragstellung vom Todestag an ein Kalenderjahr. Diese Frist ist auch dann gültig, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beantragt wird. Wenn der Antrag für die Hinterbliebenenrente erst nach zwölf Monaten oder später gestellt wird, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend gezahlt.

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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