Gestohlene Ware bei Ebay Kleinanzeigen gekauft – Ist das Hehlerei?

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Angenommen, Sie suchen schon eine Weile nach einem günstigen Fahrrad, oder einem ähnlichen Artikel und stoßen bei eBay Kleinanzeigen auf ein unschlagbares Schnäppchen. Sie zahlen einen Spottpreis und erhalten die gewünschte Ware. Doch dann kommen Ihnen Zweifel an der Herkunft des Artikels. Vielleicht fragen Sie sich, ob der Preis nicht doch etwas zu sensationell war, vielleicht liegen Unterlagen nicht bei, oder die Seriennummer des von Ihnen erworbenen Artikels ist verdächtigerweise unkenntlich gemacht worden. Womöglich haben Sie aber auch gar keinen Verdacht geschöpft, und plötzlich erhalten Sie Post von der Polizei.

Jedenfalls bekommen Sie kalte Füße: Habe ich mich strafbar gemacht? Ist der Kauf von Diebesgut womöglich Hehlerei?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Was laut Strafgesetzbuch „Hehlerei“ ist

- Wann man sich der Hehlerei schuldig macht

- Ob sich der Käufer von gestohlener Ware strafbar macht

- Wie Sie sich vor dem Kauf gestohlener Ware schützen können

Womit Sie rechnen müssen, wenn Sie gestohlene Ware gekauft haben

Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns diese gern via WhatsApp direkt stellen.


Was ist laut Strafgesetzbuch „Hehlerei“?

Der Straftatbestand der Hehlerei findet sich unter § 259 StGB.

Er gilt als erfüllt, wenn jemand „eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern“.

Darauf stehen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Doch was genau bedeutet das für den konkreten Fall eines eBay-Kleinanzeigen-Geschäfts?


Wann macht man sich der Hehlerei schuldig?

Das entscheidende Wörtchen im § 259 StGB ist „bereichern“. Hehlerei begeht derjenige, der Diebesgut ankauft oder absetzt um daraus Profit zu schlagen. Dies kann nur dem vorgeworfen werden, der weiß, dass es sich bei der Ware um Diebesgut handelt (Vorsatz), oder aber dem, der dies zwar nicht genau weiß, aber die Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).


Macht man sich strafbar, wenn man gestohlene Ware kauft?

Wenn dem Käufer Vorsatz (also der wissentliche Kauf gestohlener Ware, womöglich mit dem Ziel, diese gewinnbringend weiter zu verkaufen) nachgewiesen werden kann, macht er sich wegen Hehlerei strafbar.

Wenn dem Käufer bedingter Vorsatz unterstellt werden kann, macht er sich auch wegen Hehlerei strafbar. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um ein derart windiges Angebot handelt, dass der Käufer nach gesundem Menschenverstand hätte misstrauisch werden müssen (zB. Neuware zu einem Bruchteil des eigentlichen Marktpreises).

Wenn der Käufer unwissentlich und ohne jede böse Absicht Diebesgut gekauft, und danach erst seinen Fehler bemerkt hat, macht er sich nicht strafbar.

Es sei denn, dass er die Ware anschließend schnell weiter verkauft um sie los zu werden.


Wie kann man verhindern, dass man versehentlich gestohlene Ware kauft?

Um sich gegen gestohlene Ware zu schützen, muss man bei der Schnäppchensuche wachsam sein.

Zum Einen empfiehlt sich, den Verkäufer zu prüfen. Was für Bewertungen hat er? Welche Kontaktmöglichkeiten bietet er an, und funktionieren diese? Wie wirkt er im Gespräch?

Zum anderen prüfen Sie die angebotene Ware. Wie detailliert ist die Artikelbeschreibung? Wie ist der Zustand des Artikels? Wird die Originalverpackung mit angeboten? Gibt es Rückverfolgungsmöglichkeiten, wie zB. eine Seriennummer? Steht der Preis in einem vernünftigen Verhältnis zum Artikel oder ist er „zu schön um wahr zu sein“? Wenn Sie irgend einen Grund zum Misstrauen haben, sollten Sie den Handel nicht eingehen!


Womit muss ich rechnen, wenn ich gestohlene Ware gekauft habe?

Darf ich die Ware behalten?

Nein. Gemäß § 935 BGB ist es nicht möglich, an gestohlenen Sachen Eigentum zu erlangen. Die Ware gehört also weiterhin (auch Jahrzehnte nach dem Kauf) demjenigen, dem sie gestohlen wurde. Und dieser hat ein Recht auf Herausgabe seines Eigentums.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Der rechtmäßige Eigentümer muss sein Eigentum natürlich nicht „zurückkaufen“!

Sie haben jedoch gegenüber demjenigen, der Ihnen die Ware verkauft hat, das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die zivilrechtlichen Hintergründe liegen darin, dass der Handel mit gestohlener Ware rechtmäßig gar nicht stattfinden konnte, der Käufer also seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt hat, und somit dem Käufer sein Geld zurück geben muss.

In der Theorie erhalten Sie also Ihr Geld vom Verkäufer zurück. In der Praxis ist das natürlich weitaus schwieriger umzusetzen, da nicht selten die Verkäufer von Diebesgut nach Kaufabschluss scheinbar vom Erdboden verschwinden.

Bekomme ich ein Gerichtsverfahren?

Nicht unbedingt. Wenn Sie selbst merken, dass Sie gestohlene Ware gekauft haben, müssen Sie sofort zur Polizei gehen. In der Regel wird die Polizei sich dann um den Käufer und die Ermittlung des ursprünglichen Eigentümers Ihrer Ware kümmern.

Wenn die Polizei eher als Sie bemerkt, dass Sie Diebesgut gekauft haben, müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ziel dieses Verfahrens ist, zu klären, ob Ihnen Vorsatz vorgeworfen werden kann.


Was soll ich tun, wenn gegen mich ermittelt wird, weil ich gestohlene Ware gekauft habe?

Das wichtigste ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren, und sich nicht um Kopf und Kragen reden. Sie haben das Recht, jede Aussage zur Sache zu verweigern. Dies darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Von diesem Recht sollten Sie dringend Gebrauch machen.

Sie müssen der Ermittlungsbehörde nachweisen, dass Sie von der illegalen Herkunft der Ware nichts geahnt haben, als Sie den Kauf abgeschlossen haben.

Hierzu empfiehlt sich dringend, einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten, der für Sie die Korrespondenz mit der Behörde übernehmen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen kann. Wenn der Verdacht des Vorsatzes ausgeräumt werden kann, wird Ihr Anwalt die Einstellung des Verfahrens erwirken.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

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