Goldberg Financial, Brüssel: BaFin hat Verdacht auf Verstoß gegen Prospektpflicht! Anleger in Sorge!

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Am 12.02.2020 hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mitgeteilt, dass der hinreichend begründete Verdacht besteht, dass die Firma Goldberg Financial (nach eigenen Angaben mit Sitz in der Av. Jules Bordet 160/16, Brüssel) in Deutschland Wertpapiere in Form von Vorzugsaktien der Duracell Inc. öffentlich anbietet, ohne diesbezüglich ein Prospekt veröffentlicht zu haben. Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 217/1129 muss für das öffentliche Angebot von Vorzugsaktien ein Prospekt veröffentlicht werden.

Werden Wertpapiere ohne gebilligtes Prospekt angeboten, so stellt dies ein Verstoß gegen die Prospektpflicht dar.

Auch weitere Umstände lassen die Firma Goldberg Financial sehr fragwürdig erscheinen.

Die Homepage der Firma Goldberg Financial kann in zwei Sprachen, Englisch und Deutsch, aufgerufen werden. Zielgruppe ist offenbar insbesondere auch das Publikum aus dem deutschsprachigen Raum. Was das Impressum der Firma Goldberg Financial angeht, so erscheint auf der englischen Version der Homepage ein völlig anderer Text als auf der deutschsprachigen Version. Auch gibt die Firma Goldberg Financial auf ihrer Homepage zwei unterschiedliche Rechtsformen und Firmennamen an. Im englischsprachigen Impressum ist von der Firma Goldberg Financial SRL die Rede, in der deutschsprachigen Version der Homepage ist von einer Firma Goldberg BV die Rede. Auch ist nirgendwo eine Handelsregisternummer aufgeführt, was an sich schon sehr verdächtig ist. Nach eigenen Angaben bietet die Firma Goldberg Financial Finanzdienstleistungen, Trades & Aktien, strategische Planung, Finanzprognosen und Geschäftsplanung, Strategie und Ausführung als Dienstleistungen an. Zumindest für einen Teil dieser Dienstleistungen ist eine Erlaubnis der BaFin notwendig, da Zielgruppe dieser Dienstleistungen zumindest auch das deutschsprachige Publikum ist. Die Firma Goldberg Financial hat jedoch keine derartige Erlaubnis der BaFin, dies ergibt sich aus der aktuellen Liste der zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute der BaFin.

Hinzu kommt, dass auf der Homepage der Firma Goldberg Financial viele Ausführungen zu den Dienstleistungen sehr unklar gehalten sind, teilweise werden völlig sinnfrei Allgemeinplätze aufgeführt, teilweise sind die Ausführungen in einer grammatikalisch sehr fragwürdigen Form gehalten.

Anleger, die über die Firma Goldberg Financial Duracell-Aktien gezeichnet oder sonstige Finanzanlagen getätigt haben, sollten umgehend ihre Ansprüche auf Rückabwicklung der Geschäfte bzw. Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen.

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