Grad der Behinderung (GdB) bei Multipler Sklerose (MS) - chronisch entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems

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Multiple Sklerose ist eine chronische entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die Krankheitssymptome entstehen durch Schädigung und Abbau von Nervenzellen. Insbesondere zu Beginn der Erkrankung ist es oftmals schwierig eine MS eindeutig festzustellen. Die MS verläuft unvorhersehbar und bei jedem Betroffenen ganz individuell und kann über Jahre hinweg auch eine andere Form annehmen.

Erste Symptome einer MS können sein:

  • Sehstörungen wie verschwommenes Sehen oder Doppelbilder
  • Undeutliches Sprechen
  • Kribbeln der Haut bzw. Gefühlsstörungen
  • Gehstörungen
  • Lähmungserscheinungen

Während beim schubförmigen Verlauf die Symptome zumindest teilweise wieder verschwinden können, geht die Verstärkung der Symptome beim primär und sekundär progredienten Verlauf schleichend voran. Leider ist die MS nicht heilbar, aber der Verlauf lässt sich durch Medikamente verlangsamen und abschwächen.

Neben den genannten motorischen Defiziten sind aber auch Symptome denkbar die zunächst nicht direkt auffallen. Das können zum Beispiel kognitive Störungen sein oder Erschöpfungszustände (Fatigue-Syndrom/ CFS) genannt – sein. Auch können Depressionen auftreten.  

Zum Grad der Behinderung bei Depressionen möchte ich an dieser Stelle auf folgenden Artikel hinweisen https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-grad-der-behinderung-gdb-bei-depressionen_168756.html

Da der Krankheitsverlauf bei MS kaum einzuschätzen ist, leiden viele Patienten auch unter Ängsten und Verunsicherung. Die MS wirkt sich mithin auf die gesamte Lebensführung und die sozialen Kontakte aus.

Daher kann es bei MS sinnvoll einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Zu der Antragsstellung, Bewertung und den Vorteilen eines GdB möchte ich an dieser Stelle auf folgenden Artikel hinweisen https://www.anwalt.de/rechtstipps/schwerbehindertenrecht-der-grad-der-behinderung-gdb-anwalt-sozialrecht-188540.html

Um als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu sein, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt werden. Der Grad der Behinderung richtet sich dabei nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

In der Versorgungsmedizin-Verordnung sind eine Vielzahl von Erkrankungen genannt, die je nach der Schwere und dem Ausmaß der Erkrankung mit einen Einzel-GdB von 0 bis 100 einzustufen sind.

Der GdB für Multiple Sklerose richtet sich nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen

Bei Multipler Sklerose richtet sich der Grad der Behinderung laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 3.10 "vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen."

Das bedeutet also, dass die Zahl und Schwere der MS-Schübe und die sich hieraus ergebenden Folgen individuell berücksichtigt werden müssen, es gibt mithin kein festes Bewertungsschema.

Fazit

Kommt das Versorgungsamt dem Antrag des MS-Erkrankten also nicht nach oder lehnt diesen zu Unrecht ab bzw. stuft den Betroffenen zu niedrig ein, besteht die Möglichkeit gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang entsprechend Widerspruch einlegen zu können.

Falls Sie bereits Hilfe bei der Beantragung des Grades der Behinderung brauchen oder Sie der Auffassung sind, dass Sie zu niedrig eingestuft worden sind bzw. dass Ihnen ein höherer GdB zustehen müsste, so können Sie sich gerne bei mir melden. Ich berate und vertrete deutschlandweit schwerbehinderte Menschen vor den Versorgungsämtern, im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Viele Grüße,

Stephanie Bröring

Die Autorin vertritt bundesweit die Interessen von schwerbehinderten Menschen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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