Großer Nachholbedarf in der Digitalisierung von Krankenhäusern

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Das Gesundheitswesen in Deutschland wird weltweit bewundert.

Bei der Digitalisierung der stationären und ambulanten Versorgung in Krankenhäusern besteht allerdings ein großes Defizit. Nach der internationalen Skala EMRAM erreichen deutsche Krankenhäuser in der Digitalisierungsbewertung nur einen Wert von 2,3 bei einem Zielwert von 7. Die Kliniken in Europa liegen bei durchschnittlich 3,6 und US-Krankenhäuser erreichen sogar einen Wert von 5,2.

Bund und Länder haben im Rahmen des KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) eine Förderung von 4,3 Milliarden Euro beschlossen, um den Rückstand in den kommenden Jahren aufzuholen. Viele Krankenhäuser sind derzeit bemüht, die Förderbedingungen nach § 14a Abs. 3 KHZG zu erfüllen. Danach müssen mindestens 15% des Fördervolumens für technische und organisatorische Maßnahmen der Informationssicherheit investiert werden.

Über den Mehrwert der Digitalisierung und der Informationssicherheit braucht man nicht mehr zu diskutieren. Das ist bereits ausreichend und vielfältig beleuchtet. Man kann sich nur wünschen, das die Nicht-KRITIS-Krankenhäuer diese Chance des KHKM ausgiebig nutzen, die Digitalisierung mit staatlicher Förderung voranzutreiben. Natürlich ist die aktuelle Situation angespannt, aber die Vorteile der Digitalisierung zeigen sich unmittelbar in allen Bereichen, etwa bei der Dokumentation, der interdisziplinären Kommunikation und dem Datenmanagement, der Awareness der Mitarbeiter und vielen weiteren Vorteilen.

Man kann nur hoffen, dass Cyberkriminelle sich vorläufig auf Ölpipelines und IT-Dienstleister (Versorgung in Supermärkten in Schweden) konzentrieren. Krankenhäuser brauchen noch etwas Zeit, um für Cyberschutz und IT-Sicherheit vorbereitet zu sein.


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