Informationssicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement in der Arztpraxis und im Krankenhaus

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Im neuen Jahrzehnt verändert sich die medizinische Versorgung wesentlich stärker als in den vergangenen 50 Jahren. Der Buchstabe D (für digital und Daten) wird zum Symbol für Fortschritt und Risiko gleichermaßen. Digitale Daten stehen für innovative Forschung und effektive Arbeitsabläufe aber auch für berechtigte Ängste in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) und das DVG (Digitale Versorgung Gesetz) werden die medizinische Versorgung in Deutschland in diesem Spannungsfeld nachhaltiger beeinflussen als von vielen Ärzten und ihren Vertretern bislang erkannt werden kann.

Die „Arzt-Bürokratie“ erreicht mit dem „Digitale Versorgung Gesetz“ und den enthaltenen Anforderungen an Informationssicherheit nach der Einführung der DSGVO einen neuen Höhepunkt. Der verantwortliche Arzt ist gut beraten, die Praxis oder Klinik umgehend auf den Prüfstand nach DVG, DSGVO und der QM-RL zu stellen. Da die meisten Ärzte nicht über eine ausreichende Kompetenz verfügen, ist ein „Outsourcing“ dringend zu empfehlen.

Kein Arzt kommt heute noch auf die Idee, Buchhaltung, Steuererklärungen und Verteidigung bei steuerlichen Betriebsprüfungen selbst zu übernehmen. Der gute Beauftragte für die Rechtskonformität (Informationssicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement) ist im beginnenden neuen Jahrzehnt mindestens genauso wichtig wie der gute Steuerberater. Wenn es zu einem Audit oder sogar zu einem rechtlichen Verfahren kommt, muss der Arzt zumindest nachweisen können, dass er eine Analyse und Planung mit einem qualifizierten Dienstleister erstellt hat und somit das vom Gesetzgeber geforderte Verantwortungsbewusstsein dokumentieren kann.    


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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