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Grundschuld löschen - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grundschuld löschen - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Die Grundschuld wird zur Sicherung eines Immobilienkredits verwendet und im Grundbuch eingetragen.
  • Um eine Grundschuld zu löschen, muss man zunächst eine Löschungsbewilligung beantragen, die der Notar an das Grundbuchamt schickt.
  • Die Löschung der Grundschuld ist wichtig, wenn eine Immobilie verkauft werden soll.
  • Da sie aber hohe Kosten verursacht, ist es für einen Immobilienkäufer wesentlich günstiger, die bereits im Grundbuch eingetragene Grundschuld stehen zu lassen.
  • Die Abtretung der Grundschuld an einen neuen Eigentümer ist eine besonders kostengünstige Variante.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und dient in der Regel zur Sicherung eines Immobilienkredites. Sie wird entweder als Brief- oder Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gewährt sie der Bank das Recht, die Zwangsvollstreckung in Höhe der Grundschuldsumme in die Immobilie zu betreiben.

Wie kann man die Grundschuld löschen?

Wurde der Immobilienkredit bereits abbezahlt, kann der Kreditnehmer dafür sorgen, dass die Grundschuld gelöscht wird:

  • Dazu muss er bei seiner Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung beantragen.
  • Die Löschungsbewilligung muss an den Notar geschickt werden.
  • Der Notar veranlasst anschließend die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt.
  • Das Grundbuchamt prüft den Löschungsantrag und vermerkt den Löschungsvermerk im Grundbuch.

Wann ist die Löschung der Grundschuld wichtig?

Eigentümer einer Immobilie haben größere Chancen, diese zu verkaufen, wenn sie nicht mit einer Grundschuld belastet ist. Die Lastenfreiheit ist ein wichtiges Kriterium für potenzielle Käufer und kann den Wert einer Immobilie steigern. Andererseits fallen Kosten für die Löschung der Grundschuld an, die vom Eigentümer übernommen werden müssen.

Wann sollte man die Grundschuld nicht löschen?

Sowohl die Eintragung wie auch die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch verursachen hohe Kosten. Daher sollten sich Eigentümer einer Immobilie genau überlegen, ob es nicht besser ist, die Grundschuld für neue Finanzierungen, z. B. Modernisierungen stehen zu lassen.

Darüber hinaus kann die bestehende Grundschuld auch für potenzielle Käufer einer Immobilie interessant sein, weil sie diese zur Finanzierung ihres Kredites verwenden und die Kosten für die Eintragung im Grundbuch sparen können. In diesem Fall wäre die Abtretung der Grundschuld sowohl für den alten wie auch den neuen Eigentümer die günstigste Variante.

Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Die Bank darf keine Gebühren für die Löschungsbewilligung in Rechnung stellen. Allerdings fallen sowohl Kosten für den Notar als auch das Grundbuchamt an. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Man kann mit ca. 0,2 Prozent der Grundschuldsumme als Gesamtkosten für die Löschung einer Grundschuld rechnen.

Foto(s): ©Adobe Stock/ivanko80

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