Grundsteuererklärung 2022

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Grundsteuererklärung

Seit dem 01. Januar 2022 läuft der Countdown für eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte. Ab 2025 gilt in ganz Deutschland die neue Grundsteuer. Rund 36 Millionen Immobilien müssen bis dahin neu bewertet werden.

Warum? Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts hat es die deutsche Finanzverwaltung nicht geschafft, die Bemessungswerte für Grundstücke und Häuser zu aktualisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber zu einer Reform gezwungen. Die Umsetzungsfrist endet 2022.

Wie die Grundsteuer künftig funktioniert, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Der Gesetzgeber hat ein bundesweites Modell entworfen. Die Länder dürfen eine Öffnungsklausel nutzen. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Hamburg eigene Modelle entworfen. Für alle anderen gilt das Bundesmodell.

Das Berechnungsprinzip ist bei allen Modellen gleich. Zunächst wird ein Grundsteuer- oder Grundvermögenswert ermittelt. Das Bundesfinanzministerium gibt in einem Beispiel für ein 120 m² Einfamilienhaus einen Wert von EUR 310.100 an. Dieser Wert wird zunächst mit der Steuermesszahl des Landes multipliziert, Beispiel 0,00034 %. Der dritte Multiplikator in der Gleichung ist der Hebesatz der Gemeinde, Der je nach Finanzlage der Gemeinde ganz unterschiedlich ausfällt. Beispiel: 421 %. Am Ende kommt für diesen Fall beim Bundesberechnungsmodell eine jährliche Steuer von 443,80 € heraus.

Bei der Aufstellung der meisten steuerrelevanten Angaben zu Liegenschaft und Bebauung müssen die Bürger mitwirken und die folgenden Werte ermitteln. Als Stichtag gilt:  1. Januar 2022

Bodenrichtwert: Den Bodenrichtwert gibt es online unter bodenrichtwerte-boris.de oder auf Anfrage im örtlichen Wohnungs- oder Bauamt.

Fläche: Gefragt sind Grundstücks- und Wohnflächen. Wer die Grundstücksfläche nicht kennt: Katasteramt anfragen. Bei Wohnflächen geht es um alle Nutzflächen, also alle Quadratmeter im Bauplan zusammen. Hier verlangt der Fiskus nur grobe Größenklassen. Es zählt also nicht jeder einzelne Quadratmeter. Bei Eigentumswohnungen hilft ein Blick in die Teilungserklärung.

Immobilienart: Es wird unterschieden zwischen Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern. Auch unbebaute Grundstücke werden besteuert.

Baualtersklasse: Normalerweise ist das Baujahr gemeint, aber nicht immer. Wurde in den vergangenen Jahren eine kernsaniert kann eine Einordnung als Neubau erfolgen. Es gilt der Grundsatz: Je neuer ein Gebäude, desto höher die Besteuerung.

Mietniveaustufen: Auch der Nutzungswert (echte oder fiktive Mieten) soll in den die Grundbesitzwert einfließen. Die Berechnung übernehmen die Landesfinanzämter. Eigentümer müssen hier nichts tun. Die Behörden nutzen bei der Berechnung Daten des statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten im jeweiligen Bundesland.

Fachliche Unterstützung:  Hilfe können sich die Hausbesitzer von ihren Steuerberatern oder Eigentümervertretungen wie Haus und Grund holen. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht dazu befugt.

Wird man von der Finanzbehörde benachrichtigt? Nein. Die Finanzbehörden werden keine Einzelaufforderung an die Eigentümer schicken. Die Länder planen öffentliche Bekanntmachungen, die man dann zu lesen verpflichtet ist und zur Kenntnis nehmen zu nehmen hat.

Wie wird die Erklärung abgegeben? Die Grundsteuererklärung 2022 wird grundsätzlich unter dem Elster-Portal der Finanzämter abgegeben. Wer die Einkommensteuererklärung bereits elektronisch abgibt, wird hier bei der Ermittlung der Angaben keine großen Probleme bekommen. Alle anderen müssen eventuell einen Härtefallantrag stellen und schriftliche Unterlagen anfordern oder sie wenden sich an einen Steuerberater oder an Haus und Grund.

Grundsteuer in Bundesländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen:

Baden-Württemberg führt ein Bodenwertmodell ein. Dabei werden nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert angerechnet, nicht die Baualtersklasse oder Miet- und/oder Nutzwert.

Bayern plant ein reines Flächenmodell. Werte oder Baualter spielen keine Rolle

Hamburg plant ein Wohnlagemodell. Die Grundsteuer wird lediglich anhand von Flächen- und Lagefaktoren (Unterscheidung in „normal und „gut“) berechnet.

Hessen und Niedersachsen wollen Flächen und Wohnlagen anrechnen, allerdings etwas anders als Hamburg. Niedersachsen etwa unterscheidet mehrere Lagezonen in einer Gemeinde.

Saarland und Sachsen folgen weitgehend im Bundesmodell, weichen aber bei der Steuermesszahl ab. Sachsen unterscheidet nach Nutzungsarten.



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