Gruppenanfragen erhöhen Druck auf Steuerhinterzieher

  • 1 Minuten Lesezeit

Der automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsländern wirft erste Schatten voraus: Obwohl der automatische Informationsaustausch erst 2017 flächendeckend für Abgleich von Kontoständen, Kontonummern und Steuerdaten sorgen wird, erhöht sich bereits jetzt der Druck auf Steuerhinterzieher.

Banken beantworten Gruppenanfragen

Nach aktuellen Informationen bekommen Banken sogenannte Gruppenanfragen. Mit diesen Gruppenanfragen fordern die Finanzämter Banken dazu auf, alle relevanten Daten einer bestimmten Gruppe von Bankkunden offenzulegen. Seit der Abkehr vom strikten Bankgeheimnis werden diese Anfragen von den meisten Banken in der Schweiz, in Luxemburg und anderen ehemaligen Steueroasen beantwortet.

Rückwirkend bis zum 01.01.2011

Neu ist, dass die Anfragen nicht nur rückwirkend zum 01.01.2014 gestellt werden, sondern rückwirkend zum 01.01.2011. Bankkunden, die in diesem Zeitraum Steuern hinterzogen haben, müssen sich jetzt unverzüglich mit der Frage der strafbefreienden Selbstanzeige befassen.

Gruppenanfragen nicht immer zulässig

Denn ist die Anfrage erst einmal beantwortet und der Name des Steuerhinterziehers ist bekannt, ist der Weg der strafbefreienden Selbstanzeige verschlossen. Doch die Gruppenanfrage muss wirksam gestellt sein. Sie muss sich auf ein Verhalten beziehen, das einzig dazu dient, Steuern zu hinterziehen. Eine Anfrage „ins Blaue hinein“ ist nach wie vor unzulässig.

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie gern. Unsere Referenzliste auf unserer Homepage zeigt, Kunden welcher Banken sich bereits von uns vertreten ließen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Burkhardt Jordan

Beiträge zum Thema