Im Ausland wird anders vererbt und geerbt

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Erben und Vererben im Ausland kann ziemlich kompliziert sein. Weshalb ist das so?
Stellen Sie sich vor, ein Erblasser hat mehrere Testamente in verschiedenen Sprachen hinterlassen. Eins in ausländischer Sprache, eins in deutscher Sprache, welches gilt dann? Welches Recht muss angewendet werden, um den Erbfall zu klären: das ausländische oder das deutsche Recht?

Erbstatut
In Deutschland hilft uns bei dieser Überlegung das sogenannte Erbstatut weiter.
Es bestimmt, nach welcher nationalen Rechtsordnung sich die erbrechtliche Klärung orientiert.
Das "Deutsche internationale Privatrecht" legt fest, dass die Rechtsnachfolge von Todeswegen dem Heimatrecht des Erblassers zur Zeit seines Todes unterliegt.
Angesichts dessen ist es wichtig, die für den jeweiligen Fall relevanten länderspezifischen Rechtsordnungen zu kennen.
In Deutschland stellt sich bei der Prüfung der Gültigkeit eines Testaments die Frage, ob das Testament früher oder später errichtet wurde. Weniger wichtig ist hier, ob es handschriftlich oder notariell errichtet wurde. Dies kann sich jedoch in ausländischen Rechtsordnungen unterscheiden.

Testamente synchronisieren
Wenn also zwei Testamente vorhanden sind, eins in Deutschland nach deutschen und das andere im Ausland nach ausländischen Regeln erstellt und diese beiden Testamente keinen Bezug aufeinander, fangen die Probleme an.
Häufig steht nämlich in Testamenten in ausländischer Sprache: „Ich widerrufe alle meine früheren Verfügungen von Todes wegen“.
Wie ist die Gültigkeit dieses Satzes zu bewerten?
Um sich und seinen Erben solche Überlegungen zu ersparen, empfiehlt es sich, im Vorfeld konkurrierende Testamente aufeinander abzustimmen. Dafür sind Kenntnisse der Rechtsordnungen unterschiedlicher Länder unabdingbar.

Bestimmte Testamentsformen in Ländern nicht vorgesehen
Auch kennen manche Länder z.B. kein gemeinschaftliches Ehegattentestament. Welches Recht ist dann anwendbar?
Dann ist z.B. das Ehegattentestament, das in Deutschland errichtet wurde, in Spanien etwa ungültig. Wie geht man dann mit einem solchen Erbfall um und wer entscheidet, was Recht ist?

Rechtsordnungen, die erkennen nur bestimmte Arten von Testamenten an
Dann gibt es Länder, deren Rechtsordnungen Testamente nur anerkennen, wenn etwa Zeugen bei Erstellung des Testaments anwesend sind.
In Mexiko z.B. ist verbreitet, die Rechtmäßigkeit eines Testaments mit einem Fingerabdruck zu beglaubigen. Versuchen Sie aber mal, mit einem Fingerabdruck auf dem Testament in Deutschland zu ihrem Recht zu kommen.

Wer ist eigentlich im Ausland pflichtteilsberechtigt?
Schwierig ist auch die Auflösung von Pflichtteilsansprüchen.
Wie werden diese berücksichtigt? Nach deutschem Recht nur für deutsche Vermögenswerte oder auch im Ausland? Was ist, wenn es im Ausland gar kein Pflichtteilsrecht gibt?
In Florida sind beispielsweise bestimmte Immobilien als bestimmte Vermögenswerte vom Pflichtteil ausgenommen.
Die Reaktion auf die Kenntnis des Erbes ist ein wesentlicher Aspekt.
Wenn der Tod eingetreten ist und ich erbe, muss ich in Deutschland z. B. nicht reagieren. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werde ich zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch Erbe, wenn ich nicht widerspreche.
In manchen Ländern müssen Sie aber eine Erklärung zum Antritt der Erbschaft vorlegen. Hier gibt es Länder, in denen ich eine Erbschaft nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend machen kann. Hier ist  es wichtig, die formalen Vorgänge zu beachten. Muss meine Erklärung notariell beglaubigt werden, oder reicht es, wenn ich sie dem Gericht schriftlich zukommen lasse?
Dies sind alle Fragen, die bei einem internationalen Erbfall zu klären sind.
Ähnlich der Redewendung „Andere Länder - andere Sitten” verhält es sich auch im Falle von Erbschaften im Ausland.

Foto(s): Jordan Fuhr Meyer

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