Hacker Angriff bei Vans, Timberland, Supreme und The North Face – Schadensersatz geltend machen

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Im Dezember 2023 wurde die VF Corporation, das Eigentümerunternehmen bekannter Kleidungsmarken, wie etwa Vans, Timberland, Supreme und The North Face, Opfer eines Cyberangriffs. Im Rahmen dieses Angriffes erbeuteten die Täter persönliche Daten von rund 35 Millionen Kunden.

In einer E-Mail schreibt das Bekleidungsunternehmen „The North Face“ an Ihre Kunden, dass es ganze drei Tage dauerte, die Hacker aus den IT-Systemen auszuschließen. Wie lange sich die Täter zuvor unbemerkt im System aufhalten konnten, bleibt unbeantwortet.


Welche Daten wurden gestohlen?

Bei dem Angriff wurden sensible Kundendaten im großen Ausmaß abgeschöpft. Nach firmeneigenen Angaben sind dies insbesondere E-Mail-Adresse, vollständiger Name, Telefonnummer, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Bestellhistorie, Gesamtbestellwert und Zahlungsmethode.


Welche Gefahren gehen von dem Datendiebstahl aus?

Die Täter schafften es bei der VF Corporation nahezu die gesamte (online) Identität der Kunden zu stehlen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass nicht nur isolierte einzelne Daten gestohlen wurden, die für Kriminelle tendenziell weniger „verwertbar“ sind. Vielmehr liegt die gesamte Online-Identität der Betroffenen in der Hand der Kriminellen. Aus der Kombination dieser Daten ist es für die Täter ein leichtes die Daten für diverse Verbrechen und Vergehen zu missbrauchen. Die Attraktivität dieser Umfangreichen Datensätze, erhöht insbesondere die Wahrscheinlichkeit, dass die Daten an Dritte weiterverkauft werden und von diesen für die Begehung von Straftaten missbraucht werden.

Wie die VF Corporation selbst feststellt, sind in Frage kommende Delikte vornehmlich Identitätsdiebstahls, Phishing und Betrügereien, wie etwa das Bestellen von Waren auf den Namen und die Rechnung der Betroffenen.

Die konkrete Gefahr dieser Delikte liegt in der Zukunft. Es ist zu beobachten ob die Betroffen vornehmlich Opfer der oben genannten Delikte werden. Jedenfalls ist es für die Betroffenen ratsam besonders aufmerksam hinsichtlich Phishing-Versuchen und Trojaner-Angriffen zu sein.


Schadensersatz gegen die VF Corporation

Nach einem aktuellen Urteil des EuGH (Urt. v. 14.12.2023, Rs. C-340/21) können die Opfer solcher Datendiebstähle einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dazu bedarf es keinen konkreten nachweisbaren Missbrauch. Ebenso ist nicht erforderlich, dass ein materieller Schaden (bspw. Kosten durch einen Phishing-Angriff) entstanden ist. Vielmehr kann die Befürchtung, dass die Daten zukünftig missbraucht werden, für einen sogenannten immateriellen Schadensersatz genügen. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH die Verbraucherrechte auffallend und senkt die Voraussetzungen für einen Schadensersatz enorm.


Wir machen Ihren Schadensersatz geltend

Typischerweise können bis zu 5.000€ Schadensersatz geltend gemacht werden. Diesen, Ihnen zustehenden Anspruch, sollten Sie geltend machen. So helfen Sie Verbraucherrecht zu stärken und bringen Unternehmen dazu künftig mehr Wert auf den Schutz sensibler Kundendaten zu legen.

In unzähligen ähnlich gelagerten Fällen und Verfahren gelingt es uns diese Ansprüche bereits außergerichtlich geltend zu machen. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt, um etwaige Fragen und die weitere Vorgehensweise mit uns abzusprechen.


Ihr,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen




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