Handelsrecht in Bosnien und Herzegowina

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

Bei dem deutschen Handelsrecht handelt es sich also um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht umfasst in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB) und seine Nebengesetze. Für deren Anwendbarkeit kommt es mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Das HGB findet ohne Einschränkung auf Kaufmänner/ Kauffrauen Anwendung. Wer also Kaufmann ist, für den gilt das HGB. Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt.

Die Sondervorschriften des Handelsrechts gelten für den kaufmännischen Organisationsbereich und für die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns (Handelsgeschäft). Handelsgeschäfte sollen schneller und effizienter abgewickelt werden können als im allgemeinen Zivilrecht, das lediglich ergänzend gilt. Gerechtfertigt wird dieser Grundsatz durch die Erwartung, dass Teilnehmern am geschäftlichen Rechtsverkehr eine größere Erfahrung und Professionalität unterstellt wird. Daher kann das Handelsrecht zu erweiterten Rechten, aber auch zu gesteigerten Pflichten führen (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

Ein Rechtsanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht betreut Sie umfassend im Handelsrecht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema