Hanseatische Immobilienfonds Holland XV GmbH & Co. KG – Klage gegen Anleger wegen Ausschüttungen

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Anleger der Hanseatische Immobilienfonds Holland XV GmbH & Co. KG sahen sich bereits im Jahr 2012 Rückforderungen ausgesetzt, nachdem die Fondsgesellschaft aufgrund der prekären finanziellen Lage des Fonds ein Sanierungskonzept beschlossen hatte. Bereits damals wurden die Anleger aufgefordert, die in den Jahren 2001-2009 noch erfolgten Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Finanzierungsbank wurde den Anlegern damals bei freiwilliger Rückzahlung ein Nachlass von 30 % bzw. 20 % angeboten. Viele Anleger zahlten ihre Ausschüttungen trotz der Versprechungen aus dem Sanierungskonzept und dem in Aussicht gestellten Nachlass nicht zurück. In der Folge wurden sie dann von der Wijk Holdings L.P. angeschrieben, welche die Ausschüttungen zu 100 % einforderte und bei Nichtzahlung androhte, anwaltliche und ggfs. auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mittlerweile liegt uns die erste Klage der Wijk Holdings L.P. gegen einen Anleger der Fondsgesellschaft auf Rückzahlung sämtlicher erhaltener Ausschüttungen vor. Die Klage wird auf die Haftung der Kommanditisten nach den §§ 171, 172 Abs. 4 HGB bzw. die Haftung der mittelbar beteiligten Anleger gemäß § 6 Ziff. 1 des Treuhandvertrages gestützt.

Nach unserer ersten Einschätzung bestehen gute Aussichten für eine erfolgreiche Verteidigung gegen diese Klage. Gestützt auf aktuelle Rechtsprechung des BGH gehen wir davon aus, dass die geltend gemachten Ansprüche unabhängig von deren grundsätzlicher Berechtigung jedenfalls verjährt sind.

Wir raten daher jedem betroffenen Anleger, seinen Fall individuell prüfen zu lassen, um die jeweiligen Verteidigungsmöglichkeiten auszuloten.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Viertel

Beiträge zum Thema