Hausdurchsuchung - So verhalten Sie sich richtig

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Die Durchsuchung dient der Auffindung von Gegenständen, die der Beschlagnahme unterliegen, sowie der Ergreifung des Beschuldigten. Rechtliche Grundlage für eine Durchsuchung ist der richterliche Durchsuchungsbeschluss. Bei „Gefahr im Verzug" kann die Anordnung der Durchsuchung auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei erfolgen.

So verhalten Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung richtig:

  1. Bewahren Sie bei einer Durchsuchung Ruhe und handeln Sie überlegt.
  2. Stellen Sie fest, ob die Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder wegen „Gefahr im Verzug" angeordnet ist. Lassen Sie sich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  3. Lassen Sie sich die Ausweise zeigen und notieren Sie Namen, Dienststelle und Telefonnummern aller Beamten. Vielleicht ist es möglich, Visitenkarten zu bekommen.
  4. Rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger an und bitten Sie ihn hinzu. Dieser Anruf darf Ihnen nicht verwehrt werden.
  5. Bitten Sie die Durchsuchungsorgane, bis zum Erscheinen des hinzugebetenen Rechtsanwalts mit dem Beginn der Durchsuchung zu warten.
  6. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht zur Anwesenheit bei der Durchsuchung Gebrauch.
  7. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter sollten Sie unbedingt von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen.
  8. Auch Mitarbeiter, Familienangehörige und andere Anwesende sollen keine Angaben zur Sache machen. Zeugen sollten nicht vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt aussagen.
  9. Sie sollten informatorische oder informelle Gespräche mit den Durchsuchungsorganen unterlassen.
  10. Legen Sie die gesuchten Gegenstände vor, jedoch nicht ohne Widerspruch sicherstellen lassen. Die Gegenstände sind vielmehr von den Beamten zu beschlagnahmen.
  11. Achten Sie darauf, dass nicht gezielt nach sog. Zufallsfunden gesucht wird.
  12. Bestehen Sie auf einem möglichst genauen Sicherstellungsverzeichnis.

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