Hilfe bei Schulden: Schuldnerberatung vom Anwalt und Einleitung eines Insolvenzverfahrens

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Wer mit seinen Schulden nicht mehr klar kommt, sollte möglichst schnell etwas unternehmen. Je länger man untätig bleibt, umso schlimmer wird es. Was mit einer nicht bezahlten Rate und einer Mahnung beginnt, zieht nach und nach immer einschneidendere Konsequenzen nach sich. Die Eskalation der Schuldenproblematik könnte zum Beispiel so aussehen:

  1. Einzelne Raten werden nicht bezahlt und Mahnungen gehen ein.
  2. Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte werden tätig und es entstehen zusätzliche Kosten.
  3. Negativeinträge bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien zerstören die Kreditwürdigkeit.
  4. Man bekommt keinen Kredit mehr. Warenbestellungen sind nur noch gegen Vorkasse möglich. Auch eine neue Mietwohnung zu bekommen wird schwierig.
  5. Banken und Sparkassen kündigen sämtliche Kredite und Kreditkarten.
  6. Gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren, Zahlungsklagen) werden eingeleitet.
  7. Titulierte Forderungen gehen in die Zwangsvollstreckung. Immobilieneigentum geht in die Zwangsversteigerung und Bankkonten werden gepfändet.
  8. Der Schuldner muss die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben. Wenn noch Vermögen vorhanden ist, wird dies bis zum letzten Rest gepfändet. Es erfolgt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
  9. Die endgültige Zahlungsunfähigkeit ist erreicht.

Je früher man geeignete Gegenmaßnahmen ergreift, umso eher kann man die dargestellte Eskalation und weitere unangenehme Folgen vermeiden. Aber selbst derjenige, der bereits am Tiefpunkt angelangt ist, kann spätestens in drei Jahren wieder schuldenfrei werden.

Was ist zu tun?

Um der Schuldenspirale zu entkommen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. eine außergerichtliche Schuldenregulierung (Vergleich mit den Gläubigern)
  2. das gerichtliche Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung

Wenn möglich, ist die außergerichtliche Schuldenregulierung vorzuziehen.  Dadurch können negative SCHUFA-Einträge und die Zerstörung der Kreditwürdigkeit vermieden werden und man kann schneller wieder schuldenfrei werden. Wenn der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan scheitert, bleibt immer noch die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Das Gesetz schreibt vor, dass vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stets ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch erfolglos durchgeführt worden sein muss.

Als spezialisierte Rechtsanwälte sorgen wir dafür, dass Sie wieder schuldenfrei werden können und Ihnen dabei Unannehmlichkeiten soweit wie möglich erspart bleiben. Im Gegensatz zu reinen Schuldnerberatungsstellen leisten wir darüber hinaus wertvolle Rechtsberatung und konkrete rechtliche Hilfe, zum Beispiel bei folgenden Problemen:

  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Löschung unberechtigter Einträge bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien
  • anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren (z.B. Zahlungsklagen, Mahnverfahren) und im Insolvenzverfahren
  • Spezialprobleme wie mögliche strafrechtliche Aspekte oder eine drohende Versagung der Restschuldbefreiung.

Weitere Informationen zu diesem Thema und über das Leistungsangebot unserer Kanzlei finden Sie unter https://www.trewius.de/rechtsgebiete/schuldnerberatung. Für Fragen aller Art stehen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.


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