Veröffentlicht von:

Hilfe für Thomas-Cook-Betroffene: Wir beantworten Ihre Urlaubsfragen

  • 5 Minuten Lesezeit

Nach der Thomas-Cook-Insolvenz wissen viele Urlauber nicht, wie es weitergeht. Während Großbritannien „die größte Rückholaktion seit dem zweiten Weltkrieg“ gestartet hat, ist die deutsche Regierung weitestgehend ratlos.

Was mache ich, wenn das Hotel Geld von mir will oder mich vor die Tür setzt? Was passiert mit meiner bereits bezahlten Reise? Wie bekomme ich mein Geld zurück? Wo sollte ich jetzt noch eine Alternativreise buchen? Unser Reise-Rechtsanwalt Mirco Lehr aus Frankfurt beantwortet exklusiv Ihre Fragen im Chat.

Sehen Sie hier das Interview in der hessenschau vom 24.09.2019: hessenschau.de/unklare-situation-für-thomas-cook-urlauber.

Was bedeutet die Insolvenz für Reisende, die sich bereits im Urlaub befinden?

Wer mit dem insolventen Reiseveranstalter oder seinen Tochtergesellschaften in den Urlaub gestartet ist, muss jetzt möglicherweise seine Koffer packen, denn: Mit der Pleite des Reiseveranstalters ist die Reise oft faktisch vorbei. Der Grund: Bekommt das Hotel kein Geld mehr vom Reiseveranstalter, wird es die Reisenden auch nicht mehr beherbergen und verpflegen wollen.

Das können Sie tun:

Grundsätzlich haben Sie das Recht, dass das Hotel Sie weiter beherbergt und verpflegt. Hoteliers müssen genauso wie Reisende ihre Forderungen dann zur Insolvenztabelle anmelden. Hotels, die sich hieran nicht halten, verhalten sich unanständig. Qthority vertritt Sie gerne bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Schreiben Sie uns!

Wie sollten Reisende vorgehen?

Wer bereits im Urlaub ist, sollte sich erst einmal telefonisch und schriftlich (zu Beweiszwecken) an seine Reiseleitung wenden. Ob Sie Ihren Urlaub abbrechen müssen, entscheidet die Versicherung der insolventen Gesellschaft. Kommen Urlauber der Aufforderung nicht nach, verwirken sie möglicherweise ihren Anspruch auf Kostenerstattung für Aufenthalt und Rückreise. Müssen Sie länger als geplant bleiben, muss die Versicherung die damit verbundenen Kosten bis zum nächstmöglichen Rückreisetermin übernehmen. Wichtig: Auf keinen Fall sollten Reisende auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft oder einen Rückflug buchen, da diese Kosten nicht mit Sicherheit erstattet werden.

Qthority vertritt Sie gerne gegenüber Ihrem Reiseveranstalter oder der Versicherung. Auch eine Finanzierung des Prozesses kommt in Betracht. So entstehen Ihnen keine Kosten.

Mein Urlaub startet erst in ein paar Tagen. Was nun?

Thomas Cook hat offiziell alle Reisen zwischen dem 24. und 26. September abgesagt. Für Abreisen ab dem 27. September hat der Konzern angekündigt, die Vorgehensweise bald bekannt zu geben. Wenden Sie sich als erstes an Ihren Reiseveranstalter, um weitere Informationen zu erhalten. Dies geht entweder direkt oder über das Reisebüro, in dem gebucht wurde, aber auch über die Hotline bei Thomas Cook. Fragen Sie konkret, ob die Reise wie geplant stattfindet oder ob die Reisekosten erstattet werden. Sie erhalten hier die wichtigsten Updates.

Wie sind Reisen bei einer Pleite des Veranstalters abgesichert?

Verbraucher sind in der Regel bei Pauschalreisen gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Nachdem auch die deutschen Thomas-Cook-Töchter Insolvenz angemeldet haben, kommt die Insolvenzversicherung zum Tragen. Der Haken: Die Höhe der Versicherung ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Vor dem Hintergrund der Größe von Thomas Cook ist derzeit nicht sicher, ob diese Summe für alle Reisenden ausreicht. Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros geht von 300 bis 400 Millionen Euro aus. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft erstatten die Versicherungen die Reisekosten nur anteilig, falls der Schaden über 110 Millionen Euro liegt.

Nach unserer Erfahrung sind Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen oft langwierig und zermürbend. Qthority vertritt Sie gegen die Versicherung von Thomas Cook.

Wo befinden sich die Informationen zur Versicherung?

Sie haben mit ihrer Reisebestätigung einen sogenannten Sicherungsschein mit den Informationen zur Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters erhalten.

Welche Kosten trägt die Versicherung?

Die Versicherung trägt den Reisepreis für den Fall, dass die Reise nicht oder nicht wie geplant stattfindet. Für Reisende im Ausland trägt die Versicherung die Kosten der Rückreise. Im Idealfall organisiert der Reiseveranstalter die Rückreise und die Versicherung übernimmt die Kosten.

Ist dies nicht der Fall können Sie ihre Zusatzkosten direkt bei der Versicherung geltend machen.

Mein Urlaub wurde abgebrochen. Werde ich entschädigt?

Ja, auch dies ist ein Versicherungsfall. Wer zehn Tage gebucht hat, aber bereits nach fünf Tagen abreisen muss, bekommt zum Beispiel 50 % der Kosten erstattet. Lassen Sie sich nicht damit vertrösten, dass Hin- und Rückflüge übernommen worden seien und deshalb nur die Hälfte der Hotelkosten erstattet wird!

Nach unserer Erfahrung sind Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen oft langwierig und zermürbend. Qthority vertritt Sie gegen die Versicherung von Thomas Cook. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Was passiert, wenn mich das Hotel einfach vor die Tür setzt?

Es gibt Berichte, wonach manche Hotels Thomas-Cook-Kunden wegen ausgebliebener Zahlungen vor die Tür. Die Folgekosten –etwa für eine alternative Unterkunft – muss ebenfalls die Versicherung übernehmen.

Hier können Sie einen weiteren Beitrag im „maintower“ sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/maintower/sendungen/die-thomas-cook-pleite-an-tag-drei,video-103000.html 

Nun hat auch Thomas Cook Deutschland Insolvenz angemeldet. Inwiefern spitzt sich die Lage jetzt noch weiter zu?

Die Pleite der britischen Muttergesellschaft hat nun auch die deutsche Thomas Cook GmbH mit in den Strudel der Insolvenz gezogen. Ich gehe davon aus, dass noch weitere Gesellschaften in den nächsten Wochen betroffen sein werden. 140.000 Urlauber und 2.000 Mitarbeiter stehen zurzeit vor der Frage, wie es mit ihnen weitergeht. Besonders hart trifft es die Urlauber, die sich bereits im Ausland befinden und nun um ihr Hotel, die Verpflegung und die Rückreise bangen müssen. 

Was müssen deutsche Urlauber, die bei Thomas Cook gebucht haben, jetzt beachten?

Wer bereits seine Reise bei Thomas Cook gebucht hat, sollt den engen Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro suchen und sich dort die notwendigen Informationen beschaffen. Die Insolvenzversicherung hat bereits angekündigt, die Kosten der aktuellen Reise zu übernehmen. Urlauber können daher zunächst davon ausgehen, dass ihre Reise wie geplant stattfindet. Für zukünftige Reisen wurde eine Hotline eingerichtet, bei der betroffene Urlauber mit viel Geduld die aktuellen Informationen erhalten. 

Wer bleibt auf seinem Geld sitzen und wer hat Chancen sein Geld zurück zu bekommen?

Bei Pauschalreisen ist der Urlauber in der Regel gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Reicht die Deckungssumme von 110 Millionen Euro jedoch nicht aus, um alle Ansprüche zu begleichen, erhalten die Betroffenen ihr Geld anteilig zurück.

Nicht abgesichert sind Individualreisen, also Reisen bei denen z. B. nur der Flug gebucht wurde. Diese Urlauber müssen ihre Kosten zur Insolvenztabelle anmelden.

Condor kann aufatmen, aber nur für das nächste halbe Jahr. Können sich Urlauber trauen, ihren Flug für den nächsten Sommerurlaub bei Condor zu buchen?

Durch den Überbrückungskredit der Bundesregierung und des Landes Hessen ist der Flugbetrieb für die nächsten 6 Monate gesichert. Das Unternehmen sieht sich nach eigenen Angaben solide und strebt eine Fortführung des Betriebs an. Vertrauen Sie auf dieser Einschätzung, können Sie ihren Sommerurlaub mit Condor buchen. Ich rate jedoch jedem Urlauber dazu, mit der Buchung noch zu warten und die Entwicklung der nächsten drei Monate abzuwarten, um gegebenenfalls auf eine andere Airline umzusteigen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mirco Lehr

Beiträge zum Thema