Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gestoppt

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Deutschland hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Zwar hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz im Dezember 2022 endlich verabschiedet. Im Bundesrat ist das Gesetz nun jedoch vorerst gescheitert. Das Gesetz wird daher nicht wie geplant bereits im Frühjahr in Kraft treten.

Der Bundesrat hat das Hinweisgeberschutzgesetz in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 gestoppt. Das zuvor vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz erhielt im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung. So hat der Bundesrat erhebliche Bedenken gegen das Gesetz geäußert. Der Gesetzentwurf gehe weit über die Vorgaben der EU hinaus und belaste die Unternehmen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise, was insbesondere die Kosten und den zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Unternehmen betreffe.

Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen, die Informationen über Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, vor Diskriminierung, Kündigung und anderen negativen Folgen schützen. Vom Anwendungsbereich des Gesetzes geschützt sein sollen etwa Meldungen über Missstände wie Korruption oder Betrug, aber auch Meldungen über Verstöße gegen Datenschutz oder Umweltschutz.

Dabei soll die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle bereits für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gelten.

In seiner derzeitigen Fassung sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass sich die internen Meldestellen auch mit anonymen Hinweisen beschäftigen müssen. Danach soll das Unternehmen entsprechende Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestelle zu ermöglichen. Gerade die Verpflichtung zur Einrichtung von anonymen Meldekanälen ging den unionsgeführten Ländern im Bundesrat jedoch deutlich zu weit.

Wie geht es nun mit dem Hinweisgeberschutzgesetz weiter?

Rechtsanwalt Dr. Michael Traub (www.strafrecht-hohenlohe.de): „Das Gesetz an sich wird kommen. Da bleibt der Bundesrepublik Deutschland keine Wahl, da sich nationales Recht an europäische Vorgaben anpassen muss. Hinzu kommt: Die EU-Kommission hat bereits Anfang 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten aufgrund der mangelnden Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie eingeleitet. Es wird jetzt aber wieder eine gewisse Zeit dauern, bis das Gesetz tatsächlich kommt. Die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen wie auch für Hinweisgebende bleibt also vorerst bestehen.“

Im nächsten Schritt wird sich nun wohl der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, um eine Kompromisslösung zu finden.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn der Gesetzentwurf im Bundesrat vorerst gestoppt wurde, sollten Unternehmen im Hinblick auf eine interne Meldestelle nicht untätig bleiben. Unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Hinweisgeberschutzgesetzes gehört ein Whistleblower-System bereits jetzt zum Standard „guter Compliance“ – mit dem klaren Ziel der Vermeidung etwaiger Haftungsrisiken und Reputationsschäden für das Unternehmen bzw. die Geschäftsleitung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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