Höhere Geldbußen für SUV-Fahrer?

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In den letzten Jahren lässt sich ein deutlicher Trend beim Kauf von Kraftfahrzeugen beobachten. Gekauft werden immer weniger Kleinwagen sowie Kompaktklasse- und Mittelklasseautos, wohingegen insbesondere die Fahrzeugkategorie der SUVs an Beliebtheit gewonnen hat.

Ob der Verstoß gegen Verkehrsvorschriften mit solchen Fahrzeugen eine erhöhte Geldbuße nach sich ziehen kann, wie es das AG Frankfurt a.M. entschied, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Cäsar-Preller.

Maßgeblich für die Entscheidung des Amtsgerichts war das von den SUVs ausgehende erhöhte Gefahrenpotenzial. Aufgrund der besonderen Schwere, der kastenförmigen Bauweise und der erhöhten Frontpartie eines SUVs, stelle dieser ein größeres Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar und rechtfertige ein Abweichen, von denen im Bußgeldkatalog beschriebenen Regelfällen, argumentierte das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Sommer 2022. So fasst Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden die Argumentation zusammen.

Jedoch handelt es sich beim SUV-Fahren um keinen außergewöhnlichen Umstand. Ein Ausnahmefall, der ein Abweichen von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall rechtfertigen würde, erfordere ein deutliches Abweichen vom Normalfall. Ein solches liegt jedoch auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht vor, sodass eine Erhöhung des Bußgeldes nicht gerechtfertigt ist.

Laut OLG bedürfe es zur Feststellung eines solch außergewöhnlichen Umstandes einer „über die Benennung eines diffusen Fahrzeugtyps oder Modells hinausgehender Betrachtung des Einzelfalls“.

Sollten Sie von einer unrechtmäßigen Bußgelderhöhung betroffen sein, nimmt sich Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden gerne Ihrer Problematik an, um einer solchen Erhöhung entgegenzuwirken. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden.


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