Hohe Energiekosten – wann darf der Vermieter kündigen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Kaum ein Mieter, der keine höheren Betriebskosten befürchtet. Doch was, wenn der Mieter sie nicht zahlt beziehungsweise zahlen kann. Wann muss der Mieter mit einer Kündigung durch den Vermieter rechnen? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Hier muss man unterscheiden in Betriebskostennachforderungen und den monatlich mit der Miete gezahlten Betriebskosten.

Zahlt man eine Betriebskostennachforderung nicht, kann der Vermieter deswegen regelmäßig nicht kündigen. Anderslautende Meldungen, dass ein Mieter wegen einer nicht gezahlten Betriebskostennachforderung die Kündigung wegen Zahlungsrückstands riskiert, stimmen nicht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Mieter einen Teil der laufenden monatlichen Mietzahlung nicht überweist. Hier riskiert der Mieter sehr wohl die Kündigung wegen Zahlungsrückstands, vor allem wenn er mit einem Betrag, der einer Monatsmiete entspricht, im Rückstand ist.

Der Mieter riskiert auch die Kündigung, wenn er die Miete nicht vertragsgemäß, also nicht pünktlich, überweist.

Deshalb gilt grundsätzlich: Im Zusammenhang mit den voraussichtlich deutlich steigenden Betriebskosten sollten Mieter zuerst dafür sorgen, die laufenden Mieten vollständig und pünktlich zu zahlen, mitsamt der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung beziehungsweise der dann eventuell bereits erhöhten Betriebskosten.

Erst wenn die Zahlung der laufenden Miete gesichert ist, sollte man die Nachforderung überweisen – gegebenenfalls nach deren anwaltlicher Prüfung.

Hier sollten Mieter die Betriebskostennachforderung für 2022, zu erwarten regelmäßig im Frühjahr/Sommer 2023, abwarten und sie gegebenenfalls anwaltlich nachprüfen lassen.

Wer eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands befürchtet oder bekommen hat, sollte umgehend rechtlichen Rat bei einem auf Kündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht einholen. Oft gelingt es Mietern, mit entsprechendem Rechtsrat die Wohnung zu behalten.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihres Mietverhältnisses? Haben Sie Fragen zu Ihren Mietvertragsklauseln? Haben Sie Fragen zur Kündigung eines Gewerbemietvertrags?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsrückstands und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Räumungsklagen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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