Hotels: Wie mit Vermittlungsportalen und Bestpreisgarantie umgehen

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Warum bieten Hotels dennoch manchmal bei Direktbuchung schlechtere Konditionen und wie können sie selbst im Wettbewerb besser punkten?

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 18.05.2021 entschieden, dass durch booking.com ab 2015 noch verwendeten Bestpreisklauseln, sog. „enge Klauseln“ kartellrechtswidrig und damit auch im Verhältnis Hotel zu Buchungsportal unwirksam sind.

Der Online-Massenvermittler hatte die Hotels durch die Klauseln in AGB quasi vertraglich „gezwungen“ bei Bereitstellung von Zimmern über das Portal immer den günstigsten Preis zu verwenden, also z.B. auch bei Stammgästen oder über Sonderverträge mit Unternehmen nicht zu unterbieten.  

Dies hatte das deutsche Bundeskartellamt bereits als rechtswidrig untersagt.

 Das OLG Düsseldorf sah aber eine Ausnahme als notwendige Nebenabrede.

Die Begründung war bereits nicht nachvollziehbar. Denn die wettbewerbsbeschränkende Klausel müsste durch Effizienzvorteile dem wirtschaftlichen oder technischen Fortschritt des Marktes dienen.

Dabei sind die von den Vermittlungsportalen kassierten Provisionen massiv. Wer sich als Gast die Mühe machte, statt mit wenigen Klicks über das Portal zu buchen, direkt Kontakt mit dem Hotel aufzunehmen, hatte nichts davon. Dabei erspart er dem Hotelbetrieb damit die sehr hohe Vermittlungsprovision von oft über 10 % - für ein rein automatisiertes System.

Ein „Fortschritt“ oder „Vorteil“ ist die Bestpreisverpflichtung sicher nicht - eher Ausbeutung der Hotelbetriebe.

Und warum sie notwendig sein soll, erschließt sich auch nicht. 

Manche Hotels bieten über Portale immer noch günstiger an

Ist es die Konkurrenzlage oder Unkenntnis? 

Andere, wie das oben im Bild gezeigte Panorama-Hotel in Oberhof (Thüringen) setzen die Rechtslage aber richtig um und garantieren Bestpreise bei Direktbuchung über die eigene Webseite. 

Wir haben verschiedene Preise über einen längeren Zeitraum auch vor Pandemiebeginn regelmäßig verglichen. Überraschender Weise mussten wir feststellen, dass die Preise bei vielen Hotels über die Portale noch günstiger waren. Zum Teil waren die Angebote auch intransparent, weil Bezeichnungen und Beschreibungen abwichen und die Preise damit nicht vergleichbar waren. Jedenfalls war der über das Portal verfügbare günstigste Preis nicht direkt verfügbar.

Offenbar herrschte Unkenntnis oder Rechtsunsicherheit.

Den Hotels sollte klar sein, dass sie sich damit vor allem gegenüber Stammgästen weder kundenfreundlich noch im Interesse ihres Ertrags verhalten.

Geboten wäre es, die Mühe der Direktbuchung auch offen zu belohnen – beispielsweise mit der Garantie eines ruhigeren Zimmers oder vorab bequem zubuchbaren Extras. So modern und gästefreundlich zeigte sich nur ein Hotel in Zug (Schweiz), auch mit einem sehr ausgefeilten Buchungssystem für jegliche Extras und sogar Preisnachlässen, wenn auf Standards wie Frühstück verzichtet wird.

Nachholbedarf der Hotels bei Kreativität und Buchungskomfort

Da besteht bei anderen Hotels noch erheblicher Nachholbedarf. Denn nicht einmal die Lage der Zimmer wird differenziert. Sonderwünsche, die man den Hotels über die Portale in Textform zukommen lässt, wie nach einem ruhigen Zimmer, werden häufig übersehen oder übergangen. Reaktionen gibt es nicht.
 Es ist auch nicht ersichtlich, dass die „Ruhezeit“ der Pandemie bei vielen zu Überarbeitung der der Geschäftskonzepte geführt hat.

Denn die Buchungsportale für Endkunden wie hrs.de und hotel.de wurden letztendlich nur deshalb so marktbeherrschend, weil die Hotels, auch die größeren Ketten, die Digitalisierung langjährig verschlafen haben und keine gästefreundlichen Buchungssysteme entwickelt haben.

Eigene Bestpreisgarantien der Portale sind nicht erfasst

Manche Portale bieten nun selbst eine Bestpreisgarantie an, indem sie zusagen, die Differenz zu einem evtl. günstigeren Preis bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zu erstatten. Auch booking.com nutzte eine derartige Werbezusage.

Diese Klauseln sind von der Entscheidung nicht betroffen. Diese Garantien sind weiter gültig. Gäste können sich jederzeit darauf berufen.

Foto(s): Foto: Panorama Hotel Oberhof - Störfix, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 de https://de.wikipedia.org/wiki/Hotel_Panorama#/media/Datei:Oberhof-Hotel-Panorama-01.jpg / The Olcott Hotel's front entrance and lobby. CC BY-SA 3.0 File:WSTM Team Boerum 0067.jpg


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