Ich will mich scheiden lassen – Brauche ich denn überhaupt einen Rechtsanwalt?

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Sofern ein Scheidungsverfahren ansteht, stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Anwalt für das Verfahren benötigt wird. Erst recht dann, wenn die Eheleute sich einvernehmlich scheiden lassen möchten und bereits alle Trennungsfolgen im Vorfeld gütlich geregelt haben. In Deutschland ist es aus gutem Grund allerdings tatsächlich so, dass zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen muss, nämlich immer derjenige, der den Scheidungsantrag stellen möchte.

Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch nicht nötig, dass auch der jeweils andere Ehegatte einen Anwalt beauftragt. Es ist völlig ausreichend, wenn die nicht anwaltlich vertretene Partei dem Scheidungsantrag des Anderen einfach zustimmt. Auf diesem Weg können tatsächlich erhebliche Scheidungskosten gespart werden.

Der beauftrage Rechtsanwalt muss auch kein Scheidungsanwalt sein, sondern es kann theoretisch jeder in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit der Durchführung der Scheidung beauftragt werden. Da es sich aber bei dem Familienrecht um ein echtes Spezialgebiet handelt, ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der auch im Familienrecht und Scheidungsrecht über ausreichende Erfahrung verfügt. Nicht selten kommt es vor, dass bei einer zunächst einvernehmlich eingeleiteten Scheidung später doch über Unterhalt, Vermögen Kinder usw. gestritten wird. Dann es erforderlich einen Rechtsanwalt zu haben, der sich gut auskennt.

Viele Rechtsanwälte bieten auch ein kostenloses Orientierungsgespräch oder auf ihrer Homepage einen Scheidungskostenrechner an, so dass Sie sich bereits im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die voraussichtlich anfallenden Scheidungskosten informieren können.


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