Identifizierung des Fahrers im Bußgeldverfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Bußgeldbescheide sind ärgerlich, vor allem, wenn man Anhand des Lichtbilds auch keine genauen Rückschlüsse mehr ziehen kann. Jedoch kommt es in diesen Verfahren nicht auf den Halter des Kraftfahrzeugs an. Betroffener kann immer nur der Fahrer sein.

Die Identifizierung des Fahrers ist in diesen Verfahren somit essentiell, denn sind im Verfahren die Fragen der Fahrereigenschaft des Betroffenen im Streit, bestehen in der Praxis häufig gute Chancen auf einen Freispruch oder zumindest darauf, dass ein Urteil in der Rechtsbeschwerde aufgehoben wird. 

Folge ist ein Zeitgewinn, der sich in vielen Fällen positiv auf das Ergebnis auswirkt, wenn zum Beispiel Voreintragungen vorhanden sind. 

Hiermit beschäftigt sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen eines Lichtbilds verurteilt, das nach Auffassung des OLG von sehr schlechter Qualität war. Das Bild war sehr unscharf und kontrastarm. Die Konturen des aufgenommenen Gesichts waren flach und kaum erkennbar, die Körnung des Fotos war grob. Zudem war die linke Gesichtshälfte der aufgenommenen Person fast vollständig verdeckt. 

Das OLG sagt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bestehen Zweifel an der Eignung eines qualitativ schlechten Bilds zur Identifikation des Betroffenen, muss der Tatrichter erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint. Dabei sind umso höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen, je schlechter die Qualität des Fotos ist. Das hatte der Amtsrichter hier nicht getan, sodass das OLG das Urteil daher aufgehoben hat.

Es gilt also in der Vorbereitung des Verfahrens, die Lichtbilder der Akte zu kontrollieren und es nicht als gegeben hinzunehmen, wenn ein Richter ohne weitere Begründung die Identifizierung vornimmt. Je nach Qualität muss hier die Begründung überprüft werden, sonst ergeht es dem Urteil so, wie dem oben dargestellten.

Herzlichst Euer/Ihr

Jens Wölke, LL.M.

www.frag-einen-Verteidiger.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.

Beiträge zum Thema