Immobilienerwerb und Wohnsitz in Monaco

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Eingebettet zwischen der französischen Riviera und Norditalien ist Monaco jedes Jahr ein Magnet für zahlreiche Besucher. Es ist kein Zufall, dass der zweitkleinste souveräne Staat der Welt einige der vermögendsten Menschen angezogen hat, ihn als Heimat zu bezeichnen. Für den Erfolg des Fürstentums sind eine Null-Einkommensbesteuerung, ein mildes mediterranes Klima und eine erstklassige Sicherheit verantwortlich.

Monaco ist das ganze Jahr über Gastgeber einer Vielzahl kultureller, sportlicher und geschäftlicher Veranstaltungen; der Monaco F1 Grand Prix, die Yacht Show, das Rolex Tennis Masters Turnier und das Summer Music Festival seinen beispielhaft erwähnt.

Der Immobiliensektor ist einer der Hauptnutznießer der Popularität Monacos. Das Eigentum einer Wohnung dient dort nicht nur als Statussymbol, sondern bringt auch praktische Vorteile. Der strategische Zugang nach Frankreich und Norditalien sowie ein nur kurzer Hubschrauberflug zum internationalen Flughafen Nizza (drittgrößter Flughafen Frankreichs) sprechen die international tätige Geschäftslaute an.

Darüber hinaus kann ein Wohnsitz im Fürstentum es dem Eigentümer ermöglichen, das Aufenthaltsrecht in Monaco zu erhalten und die damit verbundenen Vorteile zu erlangen. Die Größe des Fürstentums schränkt die Zahl neuer Projekte stark ein, was wiederum die Wertbeständigkeit der Immobilien erhöht.

Der Erwerb von Immobilien in Monaco ist recht einfach. Der Kauf erfolgt in der Regel in zwei Schritten:

  • Abschluss des Kaufvertrages;
  • Unterzeichnung der Übertragungsurkunde vor einem örtlich ansässigen Notar

Der Käufer einer Immobilie kann aufgefordert werden, ein Angebot oder einen Vorvertrag zu unterzeichnen – eine gängige Praxis in diesem lebhaften Immobilienmarkt. Bei Vertragsunterzeichnung wird der Käufer in der Regel aufgefordert, sofort eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu leisten, die vom Notar oder dem Immobilienmakler treuhänderisch gehalten wird.

Es gibt keine Grundsteuer und keine Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehepartnern. Es wird eine monatliche Gebäudewartungsgebühr erhoben, deren Höhe von den Eigenschaften und dem Zustand des Gebäudes abhängt.

Der Wert einer durchschnittlichen Wohnung selbst entspricht vergleichbaren Objekten in Hongkong und New York. Eine Studiowohnung von 30 qm kann zwischen € 1,75-3 Mio. kosten, während eine 3-Zimmer-Wohnung von 165 qm je nach Lage zwischen € 5-15 Mio. kosten kann.

Ein Ausländer, der (direkt oder über eine Firma) eine Wohnung in Monaco besitzt, kann eine Carte de Résident (Aufenthaltsgenehmigung) beantragen. Der Antragsteller muss einen Nachweis über seine Unterkunft in Monaco erbringen. Dies kann durch Vorlage des Mietvertrages und einer aktuellen Stromrechnung im Namen des Antragstellers erfolgen, oder alternativ durch Vorlage der Eigentumsurkunde mit einer Stromrechnung, vorzugsweise im Namen des Antragstellers.

Wenn sich die Immobilie Eigentum eines Unternehmens befindet, muss der Antragsteller eine Satzung der Gesellschaft und eine Bescheinigung vorlegen, die seine Gesellschafterstellung bestätigt. Befindet sich das Immobilienvermögen im Eigentum einer gewerblich tätigen Gesellschaft, so ist diese verpflichtet, die Wohnung an den Antragsteller zu vermieten. Es ist aber auch möglich, den Vermögenswert über eine Immobiliengesellschaft (société civile immobilière – SCI) zu erwerben, wobei der Gesellschafter, vorbehaltlich der Satzung der SCI, über die Immobilie ohne Mietvertrag verfügen kann.

Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über ein ausreichendes Einkommen in Monaco verfügt. Dies kann durch die Vorlage folgender Nachweise erreicht werden:

  • Arbeitsvertrag mit einer monegassischen Firma; oder
  • Bescheinigung einer monegassischen Bank, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Für die Bestätigung benötigen die Banken ein Mindestguthaben von EUR 500.000.

Im Zuge des Antragsverfahrens müssen weitere Dokumente eingereicht werden, darunter ein Visum für einen längeren Aufenthalt für Bewerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Union sowie ein Lebenslauf und ein Führungszeugnis mit französischer Übersetzung. Schließlich wird ein Interview mit der „Resident Section“ der Polizei von Monaco angesetzt, um die Eignung und die Aufenthaltsberechtigung des Bewerbers zu ermitteln. Danach kann er/sie alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die ein Wohnsitz in Monaco beinhaltet.



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