Immobilienkauf Katalonien touristische Vermietung 2022

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Immobilienkauf Katalonien mit Vollabwicklung durch unsere Kanzlei und Beantragung der Genehmigung fuer touristische Vermietung in Katalonien im Jahre 2022 mit nachfolgender steuerlicher Betreuung.

Mit dem gesetzlichen Dekret 75/2020 hat sich die touristische Vermietung von privaten Immobilien in Katalonien (Portbou, Roses, Barcelona, Sitges, Mont Roig, Tarragona, Tortosa) veraendert. Es gilt nicht mehr das reine Anzeigeverfahren, sondern die Gemeinde muss erst die Immobilie als „geeignet“ zur touristischen Vermietung ausweisen, also ist es ein Genehmigungsverfahren. Folglich kann man nicht mehr sofort mit dem Antrag auf touristische Vermietung, mit derselben beginnen, so wie auf Teneriffa oder Mallorca, sondern man muss auf die Antwort und Genehmigung der Gemeinde warten, die mit einer Zulassungsnummer NIRC beschieden wird, und mit dieser Nummer wird man im Tourismusregister eingetragen.

 NEU sind auch die Tarife der Kurtaxe, seit dem 1.10.2021 in Kraft.

Wissenswertes zur touristischen Vermietung in Katalonien:

 1. Bezeichnung VUT (anders als auf Mallorca mit ETV oder Teneriffa VV)

2. Lizenzinhaber: Eigentuemer
 HINWEIS: Bei Untervermietungen an Agenturen zur Vermarktung oder Verwaltung kann es zu problematischen Umsatzsteuerkonstellationen kommen, und Sie sollten unsere Kanzlei und Steuerberater RA D.Luickhardt zur Vertragsgestaltung anfragen.

3. Grundvoraussetzungen
 a. Vorliegen der gueltigen Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad) wie schon beim Immobilienkauf in Katalonien ist dies Pflicht.

b. moebliert und nutzbar

c. Vermietungsdauer maximal 31 Tage

d. Vorliegen der NIRC

e. Eintragung im Tourismusregister RTC

f. Registrierung von jedem Touristen bei der Polizei

g. Aushaendigung einer Rechnung an den Mieter und Abfuehrung der Kurtaxe (IEET)
 HINWEIS Beachten Sie den Sonderaufschlag in Barcelona seit dem 1.6.2021

4. Zustaendige Behoerden: Gemeinde + Generalitat

5. Steuerpflichten
a. wenn Sie als Inhaber einer Immobilie in Katalonien nicht dort steuerlich ansaessig sind und vermieten, dann muessen Sie Quartalsmeldungen im Modell 210 abgeben und vom Nettogewinn 19% Steuern abfuehren mit der entsprechenden Anrechnungsmoeglichkeit im Heimatstaat (Deutschland: VuV) nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
 Ausnahmen gelten fuer Oesterreich, ohne Anrechnung und der Schweiz, wo der Bruttoertrag mit 24% in Spanien zu besteuern ist.

b. wenn Sie in Katalonien steuerlich ansaessig sind, dann werden die Einkuenfte in der jaehrlichen Einkommensteuererklaerung angegeben, da es sich um keine gewerbliche Taetigkeit handelt, wenn die eigene Immobilie touristisch vermietet wird.

c. es gibt keine Umsatzsteuerpflicht bei privater touristischer Vermietung

d. die Kurtaxe ist halbjaehrig zwischen dem 1 und 20.4 und dem 1 und 20.10.xx abzufuehren.

Nutzen Sie vor dem Immobilienkauf in Katalonien schon unsere Fachkompetenz und unser Sorglos Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie Rechtssicherheit beim Immobilienkauf haben und schon in der Vorkontrolle die rechtlichen Voraussetzungen fuer die spaetere touristische Vermietung geprueft werden koennen.



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