Immobilienkauf Spanien, Mallorca, Katalonien Umsatzsteuer

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Immobilienkauf Spanien Neubau 10% Umsatzsteuer (IVA) nach Art.91 LIVA (spanisches Umsatzsteuergesetz)


Beim Kauf einer neuen bezugsfertigen Wohnimmobilie zahlt man auf dem spanischen Festland (Katalonien, Valencia, Andalusien) und den Balearen (Mallorca, Menorca) 10% Umsatzsteuer und je nach Region zwischen 1.5% und 2% Dokumentensteuer (Mallorca  seit 1.1.23)


In der Praxis gibt es oftmals den Fall, dass der Bautraeger das Baugrundstueck separat verkaufen moechte und Bauleistungen zum schluesselfertigen Bau anbietet.

Dies war bislang fuer den Immobilienkäufer steuerlich unguenstig, da er fuer den Kauf des Baugrundstuecks 21% Umsatzsteuer zahlen musste und dann fuer die fertiggestellte Immobilie nur 10% Umsatzsteuer.

Mit der neuen Rechtsprechung von der DGTV1687-21 hat sich dies geaendert.

Diese Rechtsprechung verlangt die „Einheit“ von Grundstueckskauf und fertiggestellte Immobilie, sprich der Kaeufer erwirbt zwar zuerst das Baugrundstueck, aber er erhaelt den Besitz erst, wenn die Immobilie fertiggestellt ist. Im selben Vertrag wird damit der Grundstueckskauf und die Bauausfuehrung bis zum schluesselfertigem Bezug mit einem Vertragspartner abgeschlossen und dann gilt auch nur der Umsatzsteuersatz von 10% fuer den Grundstueckskauf und die Immobilie.

Die gesetzliche Definition fuer den 10%igen ermaessigten Steuersatz in der spanischen Umsatzsteuer ist in Art.91.Uno.3.1º LIVA geregelt und besagt, dass Bauausfuehrungen mit oder ohne Materiallieferung, aufgrund von Bauvertraegen zwischen Bauherr und Bauunternehmer zur Erstellung einer Immobilie zur Wohnnutzung, inbegriffen die Anbauten wie Geschaeftslokal, Garage und sonstige Einrichtungen, dem ermaessigten Steuersatz unterliegen. Man geht von einer Immobilie zur Wohnnutzung aus, wenn wenigstens 50% der bebauten Flaeche zur Wohnnutzung dienen.

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