Informationen zur Sammelklage im Abgasskandal

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Ende des Jahres 2018 soll eins der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele nicht nur auf dem Weg sein, sondern bereits genutzt werden können. Das Verbraucherschutzministerium hat einen Fahrplan für ein Musterverfahrensgesetz veröffentlicht, den man – ganz vorsichtig – als „ehrgeizig“ bezeichnen kann, denn ob solch ein komplexes Verfahren bis zum Jahresende durch die Instanzen gebracht werden kann, bleibt abzuwarten.

Justizministerin Barley bleibt aber auch nicht viel anderes übrig, als Druck zu machen, denn wenn das Musterverfahrensgesetz den Zweck erfüllen soll, Opfer des Abgasskandals von den Prozessrisiken zu entbinden, dann muss eine entsprechende Klage bis zum 31. Dezember 2018 eingereicht sein und die Register für Teilnehmer geöffnet werden – denn einen Tag später verjährt der Schadensersatzanspruch von Millionen von VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Besitzern gegen den Hersteller des Motors EA189. 

Drei Jahre zum Jahresende nach dem denkwürdigen Statement des VW-Vorstandes zur aktiven und bewussten Beteiligung am Abgasskandal wäre dann für alle Betroffenen das Ende der Fahnenstange erreicht und VW hätte den größten Skandal in der Unternehmensgeschichte im wahrsten Sinne des Wortes „ausgesessen“.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller betreut bereits zahlreiche VW-Opfer in Verfahren gegen den Wolfsburger Konzern. Für ihn ist die Sammelklage nicht die erwartete Wunderwaffe: „Wir wissen noch zu wenig, um das einschätzen zu können. Aus unserer Sicht geht es bei jüngeren Fahrzeugen, die noch von der Gewährleistungspflicht geschützt sind, eher darum, Ansprüche gegen einzelne Händler durchzusetzen. Die Sammelklage kann sich aber eigentlich nur gegen Hersteller richten.“ 

Der Wiesbadener Anwalt zielt damit auf die zahlreichen VW-, Porsche- und Audi-Fahrer ab (6 und 8-Zylinder TDI), die erst im Laufe des vergangenen Jahres von ihrer Betroffenheit erfahren haben und deren Fahrzeuge nicht älter als 2 Jahre sind: „Für die kommt nach aktuellem Kenntnisstand eine Sammelklage nicht in Frage!“

Cäsar-Preller sieht die Gefahr, dass die Aussicht auf eine Sammelklage viele Betroffene davon abhalten wird, auf eigenes Risiko, prozesskostenfinanziert oder mit Deckung einer Rechtsschutzversicherung Ansprüche durchzusetzen und sich damit dem Risiko der Verjährung aussetzen. „Hinzu kommt, dass ein Musterverfahren auch in einem Vergleich enden kann, der unter Umständen ein wirtschaftlich deutlich schlechteres Ergebnis darstellen könnte, als die aktuell vor deutschen Landgerichten gut und zu 100 % durchsetzbaren Ansprüche aus Individualklagen.

Alles in allem: „Warten auf die Musterklage“ ist eine nicht ganz ungefährliche Option.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/ 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller



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