Insolvenz der Condor – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

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Dem Insolvenzantrag des britischen Reisekonzerns Thomas Cook folgt nun wohl der Insolvenzantrag bei der Tochtergesellschaft, dem Charterflieger Condor, in Form eines Schutzschirmverfahrens. Aus der Insolvenzsituation ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Fragen insbesondere zur Geltendmachung offener Vergütungsansprüche oder dem richtigen Umgang mit einer etwaigen Kündigung. 

Das Insolvenzarbeitsrecht beinhaltet einige Besonderheiten, angefangen beim Insolvenzgeld über die Abgrenzung des Arbeitsentgelts in Insolvenz- und Masseforderungen bis hin zur Abkürzung von gesetzlichen und arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Zunächst ist Folgendes zu beachten:

Nicht jeder berechtigte Arbeitnehmeranspruch wird in der Insolvenz noch bedient. Auswirken kann sich dies auf Gratifikationen, Prämien und Zuschläge, wenn diese vor dem Insolvenzgeldzeitraum (drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) erarbeitet wurden. 

Für die Arbeitnehmer, deren Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird das Insolvenzgeld den eigentlichen Entgeltanspruch nicht abdecken, was aber nicht bedeutet, dass dieser nicht mehr besteht.

Eine Kündigung während eines Insolvenzverfahrens ist nicht allein schon wegen der Insolvenz per se wirksam: Neben vielerlei formellen Fehlern kann die Kündigung auch an der fehlenden sozialen Begründetheit kranken, insbesondere im Falle eines (Teil-)Betriebsübergangs.

Auf die Unwirksamkeit einer Kündigung können sich nur diejenigen Arbeitnehmer berufen, die rechtzeitig gegen eine ihnen zugestellte Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Die Frist hierzu beträgt drei Wochen.

Gerne beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre individuellen Fragen. 

Meine über Jahre bei der Beratung von Unternehmen und deren Mitarbeitern gesammelten Erfahrungen setzte ich zuletzt bei der Beratung und Vertretung von Mitarbeitern der insolventen Fluggesellschaften Air Berlin und Germania ein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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