Insolvenzen in Hamburg könnten bald steigen

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Obwohl 2020 die Insolvenzrate in Hamburg zurückgegangen ist, vermuten Experten einen Anstieg der Insolvenzen in 2021. Dies kann auf die neue Regelung zurückgeführt werden.


Wann ist man insolvent?

Zunächst einmal wollen wir klären, wann man überhaupt insolvent ist. Dabei beachten wir zunächst die Rechtslage vor der Corona-Pandemie. Demnach gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, wenn dieses seiner Zahlungspflicht gegenüber einem oder mehreren Gläubiger/n nicht mehr nachkommen kann. Dafür kann es viele Gründe geben. 

Die Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ist dies der Fall, leitet das zuständige Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren ein und teilt dem Unternehmen einen Insolvenzverwalter zu. Dieser durchleuchtet dann das Unternehmen und daraufhin wird beschlossen, ob es Sinn macht, das Unternehmen zu sanieren oder ob die noch verfügbaren Vermögenswerte an den Gläubiger ausgezahlt werden.

Dieses Verfahren wird nun durch die neuen Regelungen geändert.

Die neue Regelung im Insolvenzrecht

Diese Antragspflicht änderte sich Anfang 2020 erstmals durch die Corona-Pandemie. Es wurde beschlossen, dass Unternehmen, die wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die Antragspflicht nicht mehr wahrnehmen müssen. Hinzu kommt, dass Gläubiger eine Insolvenz nicht mehr erzwingen können und die betroffenen Unternehmen mit einer Hilfeleistung des Staates rechnen können, um aus der Insolvenz heraus zu kommen.

Die Regelung ändert sich erneut ab dem 1. Januar 2021. Es soll nun klarer sein, wann ein Unternehmen wirklich von der Antragspflicht befreit ist. Dies ist jetzt nämlich nur noch der Fall, wenn die Unternehmen einen Antrag auf Hilfeleistung aufgrund von Corona gestellt haben. Hinzu kommt, dass der Antrag in dem Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 gestellt worden sein muss. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn es dem Unternehmen nicht möglich war, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen einen Insolvenzantrag im vorgegebenen Zeitraum zu stellen. Die Insolvenzantragspflicht wird trotzdem ausgesetzt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenz nicht ausreicht.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sie hier: Corona Hilfen

Als Unternehmen können sie dem aber frühzeitig entgegenwirken. 

Schuldensanierung kann Insolvenz aufheben


Um eine Insolvenz zu vermeiden, suchen viele Schuldner Anwälte auf. Dort werden die Schulden

erfasst und beordnet. Der Anwalt geht dann auf die Gläubiger zu. Dem Gläubiger wird mitgeteilt, dass der Schuldner gewillt ist, eine Lösung für seine finanzielle Situation zu finden. Es wird unter anderem gebeten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorerst ruhen zu lassen, sowie eine Forderungsaufstellung zu übersenden. Sobald der Gläubiger sich auf das Schreiben des Anwalts gemeldet hat, wird mit dem Schuldner beredet, wie er gedenkt die Schulden zu begleichen, z. B. mit einer Ratenzahlung oder Einmalzahlung durch Zuhilfenahme Dritter. Dies wird dem Gläubiger daraufhin übermittelt. Sollte der Gläubiger mit dieser Lösung einverstanden sein, wird dies dem Schuldner mitgeteilt und alles weitere in die Wege geleitet. Wenn sich der Gläubiger jedoch hartnäckig erweist, wird solange mit dem Gläubiger verhandelt, bis sich beide Parteien geeinigt haben.

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Foto(s): Photo by Andrea Piacquadio from Pexels

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