Jedes Jahr eine neue Düsseldorfer Tabelle / Anhebung der Einkommensgruppe 1

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Dezember 2017: Jedes Jahr eine neue Düsseldorfer Tabelle

Auch im Januar 2018 wird es eine neue Version der Düsseldorfer Tabelle geben, denn aufgrund der Erhöhung der Mindestbedarfsätze müssen auch die Tabellenwerte angepasst werden, doch dieses Jahr gibt es eine weitere Änderung.

Einkommensgruppen werden geändert

Erstmals seit langer Zeit werden dieses Jahr auch die Einkommensgruppen geändert. Bisher galt für die 1. Einkommensgruppe der Bereich 1.500,00 Euro – 1.900,00 Euro, nunmehr geht die 1. Gruppe bis 1.900,00 Euro, vorher nur bis 1.500 Euro.

Unterhaltsschuldner sollten daher grundsätzlich eine Neuberechnung durchführen lassen, da gerade in den unteren Bereich nun der Kindesunterhalt reduziert sein dürfte. Da aber die Unterhaltsbeträge selbst leicht angehoben wurden, ist in manchen Einkommenslagen auch eine Erhöhung des Kindesunterhalts denkbar.

Wussten Sie auch schon, dass man grundsätzlich alle 2 Jahre eine erneute Auskunft und damit Neuüberprüfung der Unterhaltsansprüche fordern kann? In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass viele Unterhaltszahlungen auf viele Jahre alten Urkunden und Titeln beruhen, ohne dass diese jemals angepasst wurden. Teilweise legen Mandanten Unterhaltstitel vor, die seit 10 Jahren nicht angepasst wurden.

In anderen Bereichen wie beispielsweise dem Selbstbehalt gegenüber Eltern beim Elternunterhalt gibt es keine Änderungen. Dennoch kann auch in solchen Unterhaltsverhältnissen eine Überprüfung von bestehenden Zahlungspflichten im 2-Jahres-Takt empfohlen werden.

Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie zum Download auf unserer Homepage. 


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