Jetzt einbürgern und "doppelte Staatsbürgerschaft" beibehalten

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„Migration war und ist schon immer Teil der Geschichte unseres Landes. Einwanderinnen und Einwanderer, ihre Kinder und Enkel haben unser Land mit aufgebaut und geprägt. Symbolisch steht dafür das 60-jährige Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei.“  (Koalitionsvertrag 2021-2015, S. 93)


Einbürgerung leicht gemacht

Deutschland ist ein Einwanderungsland. So bekennt sich die Bundesregierung und möchte künftig die Einbürgerung von Ausländern vereinfachen.

Es sprechen viele gewichtige Gründe für die Einbürgerung: aktives und passives Wahlrecht, Freizügigkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Wahrnehmung sämtlicher Grundrechte, ohne Ausnahme. Sämtliche Bundesländer führen sog. Einbürgerungskampagnen, um Menschen zu ermutigen, sich einbürgern zu lassen.


Doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr viele Menschen in Deutschland erfüllen die Voraussetzungen einer Einbürgerung, weil sie sich wirtschaftlich und sozial integriert haben oder in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Da sie, auch aus persönlichen, emotionalen Gründen, auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht verzichten möchten, nehmen sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an. Die neue Bundesregierung erkennt nun dieses Dilemma und möchte die sog. „doppelte Staatsbürgerschaft“ ermöglichen, die bisher die absolute Ausnahme darstellte.

Als Anerkennung und Dank an die Gastarbeitergeneration und deren Nachfahren werden Erleichterungen folgen:

  • Ermöglichung von Mehrstaatlichkeit („doppelte Staatsbürgerschaft“)
  • In Deutschland geborene Kinder sollen bei der Geburt sofort die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt. Bisher musste mindestens ein Elternteil die Niederlassungserlaubnis besitzen.
  • Absenkung des erforderlichen Sprachniveaus für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration ("Erste Generation"). Bisher war entweder ein Schulabschluss oder ein B1 Zertifikat erforderlich. So möchte die Bundesregierung die frühen Fehler wiederzumachen.
  • Due Einbürgerung soll in der Regel nach 5 Jahren (statt bisher 8) möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren.
  • Durchführung von feierlichen Zeremonien und persönliche Einladung von Ausländern, die die Voraussetzungen ermöglichen.


Antragstellung bereits JETZT möglich

Bisher war die sog. „doppelte Staatsbürgerschaft“ grundsätzlich nach § 25 StAG ausgeschlossen. Wann die Änderung erfolgt, ist ungewiss. Da die Bearbeitungszeit derzeit bei 9-12 Monaten liegt, raten wir als Kanzlei Uyanik zu einer Antragstellung ab JETZT und sind Ihnen während des Verfahrens behilflich. Sprechen Sie uns an!


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Für Sie tätig

Kanzlei Uyanık
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