Juni 2021: Abmahnung der Daimler AG durch Heumann Rechts- und Patentanwälte / Scheibenwischerblätter

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was wird durch Heumann Rechtsanwälte abgemahnt?

Es liegt mir in diesem Jahr erneut eine Abmahnung der Kanzlei Heumann Rechts- und Patentanwälte (dort: RA Meik Heile) vor. Herr Rechtsanwalt Heile beanstandet für die Daimler AG den Vertrieb von Scheibenwischerblättern, welche in ein Patent der Daimler AG rechtswidrig eingreifen sollen. Die Kanzlei Heumann mahnt allerdings auch Marken-und Designverstöße ab, etwa das Importieren von Radnabendecklen mit dem Mercedes-Stern.

2. Forderungen

Das abgemahnte Unternehmen wird aufgefordert alle Angebote zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (ein Muster ist beigefügt), Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen sowie sich zu verpflichten, der Daimler AG allen SChaden zu erstatten, der ihr aus dem verfahrensgegenständlichen Verhalten entstanden ist und noch entstehen wird.

Der Streitwert zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten wird mit einem deutlich sechsstelligen Betrag angesetzt.

Aufgrund der Bekanntheit der Marke können die Schadensersatzansprüche sehr umfangreich sein.

3. Empfehlungen

Sie sollten die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren, also z.B. einfach liegen lassen.

Sie sollten vielmehr äußerste Vorsicht walten lassen – allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe.

Die von der Kanzlei Heumann Rechts- und Patentanwälte bereits vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie auf jeden Fall VOR Abgabe durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz prüfen lassen. In nahezu allen Fällen empfiehlt sich eine Änderung des Unterlassungsversprechens!

Die wichtigsten Punkte:

  • Überlassen Sie den direkten Kontakt mit der Daimler AG oder mit der Kanzlei Heumann mir als Ihrem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz.
  • Lassen Sie sich von mir rechtlich beraten und geben Sie bis dahin keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, vor allem keine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet bringt viele riskante Ratgeber hervor. Sie haben keine Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen. Niemand haftet dort Ihnen gegenüber für Falschauskünfte!
  • Geben Sie ohne vorherige meine Beratung keine Auskünfte, überweisen Sie kein Geld und vernichten Sie keine Ware, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben. Wichtiges Detail: Schicken Sie die noch vorhandene Ware nicht an den Lieferanten zurück, wenn Sie die Ware nicht selbst hergestellt haben.

4. Warum gerade DAMM LEGAL?

Ich bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt ständig auf diesem Gebiet fort. Als Fachanwalt habe ich aufgrund meiner Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht als andere Anwälte ohne einen solchen Tätigkeitsschwerpunkt. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht (hierzu gehört u.a.: Internet, Onlineverkauf) als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehört u.a.: Markenrecht, Designrecht, Patentrecht). 

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Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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