KANADA – Mehr Kontrolle in der Geschäftsführung für ausländische Investoren

  • 2 Minuten Lesezeit

Die kanadischen Provinzen Alberta und Ontario haben die umstrittene Residenzpflicht für Geschäftsführer aufgehoben und akzeptieren ab sofort auch Geschäftsführer einer Limited ohne Ansässigkeitserfordernis. Diese Änderung gewährt ausländischen Investoren und Unternehmen mehr Eigenkontrolle über ihr Management und die Möglichkeit der Geschäftsleitung aus dem Ausland im Einklang mit ihren dortigen Strukturen.

Bei Gründung einer „Limited“ in Kanada, vergleichbar mit einer GmbH, war es bisher in Ontario und Alberta der Fall, dass zumindest ein örtlich ansässiger Geschäftsführer bestellt werden musste. Das gab den kanadischen Partnern, oftmals Kanzleien, wichtige Mitspracherechte, für die sie auch entsprechend entlohnt wurden. Diese Vorschrift erschwerte in der Vergangenheit zahlreichen Mittelständlern eine Investition in diesen wichtigen Provinzen. Zu groß war der Aufwand und zu groß das Risiko, nicht den richtigen Fremdgeschäftsführer zu finden.

Mit den Änderungen gelten ab sofort folgende Vorgaben für deutsche Unternehmen:

  • Die Geschäftsführung von Gesellschaften in ONTARIO können vollständig aus Deutschland erfolgen. Der Geschäftssitz der Gesellschaft muss allerdings weiterhin vor Ort sein und Gründungsunterlagen sowie alle erforderlichen Gesellschafter- und Direktorenbeschlüsse müssen am kanadischen Unternehmenssitz einsehbar sein.
  • Das Gleiche gilt in ALBERTA. Allerdings muss ein zustellungsbefugter Ansprechpartner in Alberta ansässig und im Handelsregister eingetragen sein.

In beiden Fällen handelt es sich um eine Modernisierung des kanadischen Gesellschaftsrechts, die es ausländischen Investoren und Unternehmen ermöglicht, ihre kanadischen Geschäfte ohne externe Personen zu steuern.  Wichtige Entscheidungen sind nun ohne einen Kanadier vor Ort möglich.

Mit den neuen Regelungen in Alberta und Ontario wird es zukünftig einfacher sein, kanadische Tochtergesellschaften von Deutschland aus zu führen – wir empfehlen allerdings, nicht gänzlich auf kanadische Unterstützung zu verzichten, schon alleine aus Gründen der Compliance mit der kanadischen Gesetzgebung.

Es ist immer ratsam, einen fachkundigen Experten vor Ort zu haben, um rasch unerwartete Probleme zu lösen. Für die Kommunikation mit Banken und verschiedenen Behörden ist eine geeignete Anlaufstelle für Ihre Geschäfte in Kanada wichtig.

Wünschen Sie aufgrund der neuen Gesetzeslage eine Anpassung Ihrer kanadischen Management Struktur? Oder wollten Sie schon immer ein Business in Kanada gründen?

Wir sind Ihre kanadisch-deutsche Kanzlei für Gesellschaftsrecht und für Sie auf beiden Seiten des Atlantiks aktiv. 

Kontaktieren Sie uns gerne – wir bauen Ihre Brücke nach Kanada.

Foto(s): @adobe, fotomek


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob

Beiträge zum Thema