Kann man seine Erbenstellung auch ohne Erbschein nachweisen oder braucht man als Erbe immer einen Erbschein?

  • 2 Minuten Lesezeit


Banken dürfen keinen Erbschein verlangen!

Das stelle der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12 - fest.

Das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 hat einen wichtigen Meilenstein für Erben und ihre Rechte im Umgang mit Banken gesetzt. Laut diesem Urteil dürfen Banken nicht pauschal einen Erbschein von Erben verlangen, um ihnen Zugang zu den Konten des Verstorbenen zu ermöglichen. Dieses Urteil basiert auf der Einsicht, dass ein Erbschein zwar als Nachweis der Erbfolge dient, aber nicht die einzige Möglichkeit ist, diese nachzuweisen. Alternativ können ein notariell beglaubigtes Testament und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ebenfalls ausreichend sein.

Kernpunkte des Urteils

  • Ersatzdokumente: Der BGH stellte klar, dass neben dem Erbschein auch andere Dokumente wie ein notariell beglaubigtes Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Nachweis für die Erbfolge anerkannt werden müssen.

  • Schutz der Erben: Das Urteil schützt Erben vor unnötigen bürokratischen Hürden und Kosten, die mit der Beantragung eines Erbscheins verbunden sind. Es trägt damit zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Zugangs zu den Vermögenswerten des Erblassers bei.

  • Verpflichtung der Banken: Banken sind demnach verpflichtet, auch alternative Dokumente zu akzeptieren und können nicht generell einen Erbschein verlangen. Dies zwingt die Institute zu einem flexibleren Umgang mit Nachlassangelegenheiten.

Die Bedeutung des BGH-Urteils

Das Urteil des BGH hat eine wichtige Präzedenzwirkung und sollte von allen Finanzinstituten beachtet werden. Es hat zum Ziel, den Erben unnötige bürokratische Hürden und finanzielle Belastungen zu ersparen. Die Entscheidung anerkennt, dass ein notariell beglaubigtes Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als ausreichender Nachweis der Erbfolge dient.

Die aktuelle Praxis und wie man sich wehrt

Trotz des klaren Urteils des BGH aus dem Jahr 2013 kommt es vor, dass Banken weiterhin einen Erbschein als Voraussetzung für den Zugang zum Nachlasskonto fordern. Dieses Vorgehen ist nicht nur eine unnötige Belastung für die Erben, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Erben, die mit solchen Forderungen konfrontiert werden, sollten sich wehren.

Fachanwaltliche Unterstützung

Wenn Sie als Erbe in eine Situation geraten, in der eine Bank unberechtigt einen Erbschein verlangt, ist es wichtig, sich professionelle Unterstützung zu holen. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um gegen solche Forderungen vorzugehen. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass Sie schnellen und unkomplizierten Zugang zu Ihrem Erbe erhalten.

Haben Sie eine erbrechtliche Frage? Kommen Sie zu mir.

In meiner langjährigen Praxis als Fachanwalt für Erbrecht habe ich zahlreiche Erben erfolgreich dabei unterstützt, ihre Rechte gegenüber Banken und anderen Institutionen durchzusetzen. Wenn Sie mit der unberechtigten Forderung eines Erbscheins konfrontiert sind oder andere erbrechtliche Fragen haben, komme ich ins Spiel. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird und Ihnen den Zugang zu Ihrem rechtmäßigen Erbe sichert. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Forderungen abschrecken – gemeinsam können wir für Ihr Recht kämpfen.






Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.

Beiträge zum Thema